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Verfassungskonforme Besoldung in Schleswig-Holstein

DGB ruft zu Anträgen auf

Der DGB und seine Gewerkschaften rufen die Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger in Schleswig-Holstein dazu auf, Anträge auf amtsangemessene Alimentation zu stellen.

Entsprechende Musterschreiben wurden heute den Mitgliedern der Gewerkschaften zur Verfügung gestellt. Der DGB reagiert damit auf Gespräche mit dem Finanzministerium, die in dieser Frage ohne Ergebnis geblieben sind.

Laura Pooth, Vorsitzende des DGB Nord: „Wir sind mit ausgestreckter Hand auf die Landesregierung zugegangen und wollten eine schriftliche Vereinbarung erzielen, um Klarheit für die Betroffenen herzustellen. Aber diese Hand wurde nicht ergriffen, deswegen ist dieser Schritt notwendig. Wir rufen jetzt zu Anträgen auf, um die individuellen Ansprüche unserer Mitglieder zu wahren. Wir rechnen mit einer Antragswelle. Gleichzeitig bleibt der DGB gesprächsbereit.“


ACHTUNG: Bitte die Kopien der Anträge auf amtsangemessene Alimentation unbedingt an den GdP-Briefkasten schicken unter gdp-schleswig-holstein@gdp.de

Hintergrund:

Die Landesregierung hat angekündigt, erst im Jahr 2024 rückwirkend für das Jahr 2023 eine verfassungskonforme Besoldung herstellen zu wollen. Bis zum 31. Dezember 2023 müssen die Beschäftigten jedoch Ansprüche geltend machen. Sonst wäre eine juristische Überprüfung der rückwirkenden Besoldungsgesetzgebung für 2023 nicht mehr möglich. Ob weitere juristische Schritte notwendig werden, kann erst im nächsten Jahr entschieden werden.


Über die weiteren Hintergründe informiert eine Mitgliederinformation des DGB:
https://nord.dgb.de/themen/++co++c253d6b2-62ae-11ee-9cbf-001a4a160123

Zur Pressemitteilung als pdf-Datei
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