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DGB und GdP erinnern

Frist für Anträge beachten!

Amtsangemessene Alimentation

Der DGB und seine Gewerkschaften haben Anfang Oktober 2023 die Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Landes und der Kommunen in Schleswig-Holstein dazu aufgerufen, bis zum 31. Dezember 2023 Anträge auf amtsangemessene Alimentation zu stellen. Dies betrifft alle Besoldungsgruppen.

Frist am 31. Dezember 2023 unbedingt einhalten!

Ein entsprechendes Musterschreiben wurde den Mitgliedern der Gewerkschaften zur Verfügung gestellt bzw. ist über die Gewerkschaften erhältlich. Über die Hintergründe und das Vorgehen informierte eine Mitgliederinformation des DGB vom 5. Oktober 2023.

Individuelle Ansprüche auf amtsangemessene Alimentation müssen haushaltsnah geltend gemacht werden. Der 31. Dezember 2023 ist damit eine Ausschlussfrist. Wer nicht rechtzeitig einen Antrag stellt, kann im Nachhinein keine Ansprüche für das Jahr 2023 mehr geltend machen. Auch Klagen vor dem Verwaltungsgericht auf eine amtsangemessene Alimentation sind dann nicht mehr möglich. Der DGB und seine Gewerkschaften empfehlen deswegen ausdrücklich die rechtzeitige Antragsstellung.

Wie geht es nach den Anträgen weiter?

Es ist mit einer Ablehnung der Anträge zu rechnen. Sollte das Land bis zum Zeitpunkt der Ablehnung keine amtsangemessene Alimentation hergestellt haben, wären im nächsten Schritt ein Widerspruch und anschließend eine Klage vor dem Verwaltungsgericht für jeden einzelnen Betroffenen bzw. jede einzelne Betroffene erforderlich. Mitglieder der Gewerkschaften des DGB haben deshalb die Möglichkeit, parallel zur Einreichung der Anträge einen Antrag auf Rechtsschutz bei ihrer jeweiligen Gewerkschaft zu stellen. Eine Zusage auf Rechtsschutz ist damit nicht verbunden. Ob weitere Schritte notwendig sind, wird sich erst im Jahr 2024 ergeben. Die Landesregierung hat angekündigt, die amtsangemessene Alimentation mit dem Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung nach der laufenden Tarifrunde herstellen zu wollen. Deswegen ist es umso wichtiger, statusgruppenübergreifend für einen möglichst guten Tarifabschluss zu kämpfen. Auch Beamtinnen und Beamte sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger können sich an den Aktivitäten der Gewerkschaften zur Tarifrunde beteiligen und ihre Solidarität zum Ausdruck bringen. Die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft des DGB ist hierfür der erste Schritt
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