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Erschreckende Zahlen bei Gewalt
GdP unterstützt Einrichtung eines Sonderdezernates in Lübeck
Dabei handelte es sich überwiegend um Widerstandshandlungen im engeren Sinne und Rohheitsdelikte. Verletzt wurden im vergangenen Jahr 396 Polizisten (2017: 306), 10 davon schwer. In der Folge waren Polizeibeamtinnen und -beamte insgesamt an 353 Arbeitstagen (2017: 414) dienstunfähig, weil sie Opfer von gewaltsamen Übergriffen geworden waren. Insgesamt wurden laut Statistik 661 Strafanzeigen wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte (113, 115 StGB) und 492 wegen tätlichen Angriffs (114, 115) gestellt. In 797 Fällen standen die Tatverdächtigen unter Alkoholeinfluss. In 115 Fällen der erfassten Widerstandshandlungen und Angriffen auf Polizisten waren die Tatverdächtigen minderjährig. Bei der Staatsanwaltschaft Lübeck wird nach dem Vorbild der Staatsanwaltschaft Kiel ein Sonderdezernat „Gewalt gegen Polizeibeamte“ eingerichtet. An zentraler Stelle sollen alle Delikte bearbeitet werden, bei denen unsere Kolleginnen und Kollegen Opfer von Straftaten wurden. Die GdP-Regionalgruppe Lübeck-Ostholstein hat in einer Pressemitteilung darauf reagiert: Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Lübeck, zur Verfolgung von Straftaten gegen Polizisten ein Sonderdezernat einzurichten, wird von der Gewerkschaft der Polizei als richtige und wichtige Maßnahme bewertet.
Hier sei dann auch eine konsequentere gerichtliche Sanktionierung insbesondere auch bei zweitinstanzlicher Verhandlung beim Landgericht Lübeck wünschenswert. Die aktuell im Probeversuch in Lübeck eingesetzten Bodycams wären bei der Beweisführung und der rechtlichen Bewertung sicherlich sehr hilfreich.
„Unabhängig von derartigen Versuchen, der Gewalt gegen Polizisten Herr zu wenden, bedürften verbale wie körperlichen Aggressionsdelikte gegenüber Einsatzkräften vor allem der gesellschaftlichen Ächtung, so Löwenstrom weiter. „Niemals dürfen solche Übergriffe als gegeben hingenommen werden“, so der GdP-Vertreter.
Gewerkschaft der Polizei, Landesbezirk Schleswig-Holstein e.V.,
Max-Giese-Straße 22, 24116 Kiel, Telefon 0431-17091, Telefax 0431-17092,
E-Mail: gdp-schleswig-holstein@gdp.de, 29. Januar 2019 – Nr. 006/2019 (XXXI)
„Unabhängig von derartigen Versuchen, der Gewalt gegen Polizisten Herr zu wenden, bedürften verbale wie körperlichen Aggressionsdelikte gegenüber Einsatzkräften vor allem der gesellschaftlichen Ächtung, so Löwenstrom weiter. „Niemals dürfen solche Übergriffe als gegeben hingenommen werden“, so der GdP-Vertreter.
Foto/Text: Thomas Gründemann
Gewerkschaft der Polizei, Landesbezirk Schleswig-Holstein e.V.,
Max-Giese-Straße 22, 24116 Kiel, Telefon 0431-17091, Telefax 0431-17092,
E-Mail: gdp-schleswig-holstein@gdp.de, 29. Januar 2019 – Nr. 006/2019 (XXXI)
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