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GdP bleibt bei ihrer Forderung

Deutlich mehr Anhebungen im Mittleren Polizeivollzugsdienst

Kiel.

Der Landtag wird in der kommenden Woche über das Haushaltsbegleitgesetz 2016 befinden. Demnach steht die Anhebung der Eingangsämter für die Polizei von A 7 nach A 8 auf der Tagesordnung.

Dies nimmt die GdP zum Anlass, ihre Haltung zu diesem Gesetzesvorschlag zu wiederholen. Wie bereits Mitte diesen Jahres und bei der Vereidigung im September öffentlich erklärt, erwarten wir, dass sich die mit dieser Gesetzesänderung verbundenen Hebungen für Berufsanfänger auch positiv auf die auswirken, die bereits seit Jahren hochmotiviert im Einsatzdienst das Gesicht der Landespolizei prägen und die großes Ansehen und Vertrauen in der Bevölkerung maßgeblich erworben haben. Sie haben es mehr als verdient, dass die Veränderungen bei der Einstellung auch ihre Perspektiven positiv beeinflussen. Dabei müssen auch Überholeffekte verhindert werden. Alles andere wäre ungerecht und führt verständlicherweise schon jetzt zu großem Frust unter den Kolleginnen und Kollegen, die im Bereich der Inneren Sicherheit täglich die Kohlen aus dem Feuer holen.

Die erhöhte Zahl von Beförderungen zu Polizeihauptmeisterinnen und -hauptmeistern zum 1. Januar (40 mehr als geplant) sei zwar ein Signal, letztlich aber nur ein Tropfen auf den heißen Stein.

Es bleibt dabei:
Die GdP erwartet deutliche Anhebungen im Mittleren Polizeivollzugsdienst bereits zum nächsten Beförderungstermin am 1. Juli 2016. Die elend langen Abstandsfristen zwischen A 8 und A 9 von nicht selten zehn Jahren und mehr gehören deutlich verkürzt. Und auch die so genannte Amtszulage A 9+Z muss realistisch viel eher und vor allem für nahezu alle erreichbar sein!

Für diese notwendigen Strukturverbesserungen werden wir unsere Energie aufwenden. Wir werden auch in Zukunft nicht nachlassen, in Gesprächen mit den Regierungsverantwortlichen um Ministerpräsident Albig als auch der Opposition auf dieses Missverhältnis hinzuweisen und spürbare Verbesserungen einzufordern.

DER LANDESVORSTAND
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