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Der DGB informiert

Sachstand zur amtsangemessenen Alimentation in Schleswig-Holstein

Durch die Einführung des Bürgergeldes und die Anhebung des Regelsatzes für die Sozialhilfe zum 01. Januar 2023 besteht die Möglichkeit, dass ab dem Jahr 2023 das Mindestabstandsgebot in den untersten Besoldungsgruppen der Beamtinnen und Beamten in Schleswig-Holstein nicht eingehalten werden könnte.

Was sagt die Landesregierung?

Sind aktuell Anträge auf amtsangemessene Alimentation sinnvoll?

Was raten nun der DGB und seine Gewerkschaften?
Antworten auf diese Fragen gibt es in diesem Flugblatt als pdf-Datei
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