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Novelle der Straßenverkehrsordnung

Offener Brief der GdP

Gegen ein mögliches Zurückdrehen der StVO-Novelle in puncto Bußgelder, Fahrverbote und Sanktionierbarkeit von Rettungsgassenverstößen

Sehr geehrter Herr Minister Dr. Buchholz,

das Inkrafttreten der 54. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften im April 2020 haben wir von der Gewerkschaft der Polizei sehr begrüßt. Die mit der Novelle erfolgte Änderung der Straßenverkehrsordnung und die im gleichen Zuge beschlossene Anpassung des bundeseinheitlichen Bußgeldkatalogs hat aus unserer Sicht das Potenzial, den Schutz für Fahrradfahrende und zu Fuß Gehende im Straßenverkehr zu erhöhen und auch darüber hinaus für ein insgesamt erhöhtes Niveau an Verkehrssicherheit zu sorgen.

Leider müssen wir feststellen, dass die begrüßenswerten Neuerungen von April 2020 durch einzelne Mitteilungen des Bundesverkehrsministers sowie aufgrund eines vermeintlichen juristischen Formfehlers beim Erlass der Verordnung mittlerweile wiederholt öffentlich in Zweifel gezogen worden sind. In der aktuellen Situation haben es nicht nur viele Straßenverkehrsteilnehmende schwer zu verstehen, welche der neuen Regelungen wo und Herrn Minister Dr. Bernd Buchholz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein Düsternbrooker Weg 94 24105 Kiel 2 inwiefern gelten. Sogar mancher bei Polizei-und Ordnungsbehörden in der Verkehrsüberwachung tätigen Kollegin bzw. manchem Kollegen fällt es aktuell nicht immer leicht zu wissen, inwiefern welche neue Regelung gilt und rechtskonform anzuwenden ist. Gerade im direkten Kontakt mit Bürgerinnen und Bürgern stellt sich der nun eingetretene Zustand als besonders misslich und bei der konkreten Durchsetzung verkehrspolizeilicher Maßnahmen als äußerst hinderlich dar. Die verunsichernde andauernde öffentliche Debatte über die StVO-Novelle erweist unseren Kolleginnen und Kollegen auf der Straße und unserer gemeinsamen Arbeit für erhöhte Verkehrssicherheit – offen gestanden – einen ziemlichen Bärendienst.

Es ist mir daher ein Anliegen, Sie angesichts der aktuellen Diskussionen rund um die (Un-) Gültigkeit der StVO-Novelle zu bitten, an einer möglichst schnellen Wiederherstellung der im Straßenverkehr besonders dringend benötigten, aktuell aber bedauerlicherweise abhandengekommenen Rechtsklarheit und Rechtssicherheit mitzuwirken. Sollte – wie sich aktuell abzuzeichnen scheint – ein erneuter Erlass der StVO-Novelle zu diesem Zwecke unumgänglich sein, bitte ich Sie im Verlaufe der anstehenden politischen Entscheidungsprozesse an denen Sie im Namen Schleswig-Holsteins über den Bundesrat mitwirken würden, zu beherzigen, dass es auf keinen Fall zu einer nachträglichen Absenkung des in der 54. StVO-Novelle erreichten, verbesserten Niveaus an Verkehrssicherheit kommen darf.

Aus Sicht der GdP wäre es besonders misslich, wenn die im April 2020 eingeführten neuen Regelungen mit Blick auf höhere Bußgelder und früher zu verhängende Fahrverbote wieder aus der StVO und dem mit ihr beschlossenen Bußgeldkatalog gestrichen würden. Höhere Bußgelder und früher zu verhängende Fahrverbote, die mit der neuen Rechtslage möglich geworden sind, erhöhen die subjektive Sanktionshärte für Verkehrsregelverstöße und sind, in Kombination mit einer ausreichend hohen Entdeckungswahrscheinlichkeit von Verstößen, ein erwiesenermaßen wirksames Instrument, um die Einhaltung der geltenden Regeln im Straßenverkehr sicherzustellen und somit das Niveau der Sicherheit im Straßenverkehr möglichst hoch zu halten.

Aus polizeilicher Sicht liegt mir hierneben besonders am Herzen, Sie zu bitten, dass Sie sich dafür einsetzen mögen, dass der mit der StVO-Novelle neu eingeführte Tatbestand sowie die der Schwere des Verstoßes nunmehr angemessene Sanktionierbarkeit des Nichtbilden bzw. unerlaubten Befahrens von Rettungsgassen durch Bußgelder, Punkte im Fahreignungsregister sowie Fahrverbote Aufnahme auch in eine möglicherweise neu zu erlassene Novelle straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften findet. Geschieht dies nicht, 3 würde die Arbeit der Kolleginnen und Kollegen von Rettungsdienst, Feuerwehr und Polizei unnötig erschwert.

Sehr geehrter Herr Minister, bitte halten Sie auch zukünftig Kurs in Richtung verbesserter Verkehrssicherheit.


Mit freundlichen Grüßen

Torsten Jäger
Landesvorsitzender
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