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Pressemitteilung des BVerwG zur altersabhängigen Besoldung von Beamten

Zahlungsansprüche von Beamten wegen unzulässiger altersabhängiger Besoldung nur in geringem Umfang begründet

Leipzig.

Am 30. Oktober 2014 wurden vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verschiedene Verfahren zur altersdiskriminierende Besoldung bei Beamten verhandelt. Dabei handelte es sich um die ausfüllende Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH). Der hatte zuvor auf Altersdiskriminierung erkannt und die Sanktionen und Schadensersatzansprüche an die nationalen Gerichte überwiesen.

In Schleswig-Holstein sind allein mit GdP-Rechtsschutz fast 600 Klagen beim Verwaltungsgericht in Schleswig anhängig. Dazu kommen etliche Widerspruchsverfahren, die noch nicht klagreif sind.

Trotz dieser Pressemitteilung bleibt unklar, welche Auswirkungen die Entscheidungen der in Leipzig verhandelten Fälle für die schleswig-holsteinischen Klagen haben.
 

Jan Güldenzoph, Vertragsanwalt der GdP, aber auch der DGB, beide vor Ort, verweisen auf die noch nicht bekannte Urteilsbegründung, die in den nächsten Wochen zugestellt werden soll.
 

Die Pressemeldung lässt vieles vermuten, aber nichts konkret erscheinen.
 

Klar ist, dass in Leipzig nicht die schleswig-holsteinischen Klagen verhandelt wurden. Allerdings werden Grundsätze der Leipziger Entscheidung auch in die in Schleswig beim Verwaltungsgericht anhängigen Klagen einzubinden sein.
 

Aufgrund der für uns nicht klaren Faktenlage ist eine bessere Information zur Zeit nicht möglich.
 

Die Pressemeldung des BVerwG im Wortlaut als pdf-File


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