GdP Information
Tarifpolitische Information der Gewerkschaft der Polizei
Änderungen für Beschäftigte im IT-Bereich ab dem 01.01.2021 als Checkliste
- 2. Für eine über den 31.12.2020 hinaus unverändert ausgeübte Tätigkeit bleibt es bei der bisherigen Eingruppierung. Eine Überprüfung findet ebenso wenig statt wie eine Herabgruppierung, die bisherige Eingruppierung hat weiterhin Bestand (Bestandsschutz gemäß § 29d Abs. 1 TVÜ-L).
3. Stellen die Beschäftigten fest, dass ihnen aufgrund der Änderungen des neuen Abschnitts 11 eine höhere Entgeltgruppe zusteht, sind sie auf ihren schriftlichen Antrag in die Entgeltgruppe eingruppiert, die sich gemäß § 12 TVL ergibt
(§ 29d Abs. 2 TVÜ-L).
4. Den vorgenannten schriftlichen Antrag auf tarifrichtige Eingruppierung können die Beschäftigten in der Zeit vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021 stellen.
Gilt das für mich?
Nein, wenn ich im IT-Bereich arbeite und meine Tätigkeit nach Teil I der Entgeltordnung bewertet ist.
Ja, wenn ich im IT-Bereich arbeite und meine Tätigkeit nach Teil II der Entgeltordnung bewertet ist.
Was dann?
Beraten und prüfen lassen!
Wir als GdP beraten euch gerne, ruft uns an oder schreibt eine E-Mail an:
Gewerkschaft der Polizei
Landesbezirk Schleswig-Holstein
Landesgeschäftsstelle
Max-Giese-Straße 22
24116 Kiel
Sven Martinsen
Telefon: 0431-17091
E-Mail: Sven.Martinsen@gdp.de
oder
GdP-Fachausschuss Tarifkommission
Norina Gloy-Leinweber
Telefon: 0431-988.3042
E-Mail: Norina.Gloy-Leinweber@im.landsh.de