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Überstundenbelastung in der Landespolizei

Kleine Anfrage des Landtagsabgeordneten Niclas Dürbrook (SPD) - Drucksache 20-1806

Bereits gestern reagierte der GdP-Landesvorsitzende Torsten Jäger in einem NDR-Interview auf die vorgelegten, wenig überraschenden Zahlen. Ende 2023 standen 528.048 Mehrarbeitsstunden zu Buche.

Eine halbe Million Über- und Mehrarbeitsstunden in der Landespolizei haben einen „Gegenwert“ von mehr als 300 Stellen, insofern handelt es sich um eine nennenswerte Größenordnung!
          Zu einer sachlichen Betrachtung gehört aber auch die Feststellung, dass es in einer Landespolizei durch oft spontane und wenig vorhersehbare Lagen immer zu Überstunden kommen wird! Insbesondere Demonstrationen werden kurzfristig/nur wenige Tage vorher angemeldet, mit der Folge, dass der soeben genehmigte Dienstplan schon wieder über den Haufen geworfen werden muss.
          Die hohen Zahlen bei der Einsatzhundertschaft und die auffälligen monatlichen Schwankungen belegen die notwendige Flexibilität und hohe Beanspruchung der Kolleginnen und Kollegen, oft bundesweit über Tage, manchmal auch Wochen eingesetzt zu werden.

          Torsten Jäger: „Wir erhoffen uns durch die Einrichtung der Zweiten Einsatzhundertschaft Entlastung für die bisher einzige Einsatzhundertschaft und den „Einzeldienst“ der Landespolizei.
          Allerdings: Permanent eine halbe Millionen Überstunden, ein hoher Krankenstand, zweifelsohne wichtige und notwendige neue Aufgaben – z.B. die Einrichtung neuer Landes- oder Kommunalunterkünfte für Flüchtlinge oder das Hochrisikomanagement bei häuslicher Gewalt – erklären wohl überaus deutlich, warum aus allen Dienststellen der Landespolizei Klagen über fehlendes Personal zu hören sind!“

          Da ein weiterer Personalaufbau nicht von heute auf morgen möglich sein wird, beginnen schon jetzt in den Polizeibehörden und -ämtern Überlegungen zu einer taktischen Aufgabenkritik. Es wird über sogenannte taktische Leichtpunkte gesprochen, die vernachlässigt werden könnten.
          Jäger: „Aufgabenkritische Überlegungen mögen zumindest vorübergehend unumgänglich sein, denn die Kolleginnen und Kollegen dürfen nicht dauerhaft überlastet werden. Dazu liegt die Beratungspflicht sicherlich in der Landespolizei, die Entscheidung darüber ist für uns ganz klar eine politische, bei der die Bürgerinnen und Bürger mitgenommen werden müssen!“

          Der Landesvorstand


      V.i.S.d.P. Torsten Jäger, GdP-Landesvorsitzender
Gewerkschaft der Polizei, Landesbezirk Schleswig-Holstein
Max-Giese-Straße 22, 24116 Kiel
          Mobil: 0176 - 21 97 81 83
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