Zum Inhalt wechseln

Versorgungslücke

Pension mit spätestens 62, aber der Versorgungsausgleich wird erst mit 67 gezahlt

Der Versorgungsausgleich wird im Rahmen einer Scheidung beider Parteien errechnet. Mit Beginn der Pensionszahlungen wird dieser bei dem Zahlungsverpflichteten sofort abgezogen, aber erst wenn der Empfangende das offizielle Rentenalter (derzeit 67 Jahre) erreicht hat, auch an diesen ausgezahlt. Das ist eine große Ungerechtigkeit!

Es gibt Gründe, warum Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte mit spätestens 62 Jahren offiziell in den Ruhestand gehen. Auch deshalb steht ihnen allen zu diesem Zeitpunkt die Zahlung des Versorgungsausgleichs zu. Besonders Alleinerziehende sind von dieser Regelung stark betroffen. Oft wurde aufgrund von Kinderbetreuung einige Jahre gar nicht gearbeitet und danach mehrere Jahre mit hohen Teilzeitanteilen. Im Moment sind von dieser Regelung hauptsächlich Frauen betroffen. Ihnen entsteht sehr häufig eine Versorgungslücke über fünf Jahre hinweg. Besonders in diesen Fällen ist die sofortige Zahlung des Versorgungsausgleichs mit Eintritt in die Pension zwingend erforderlich, da die Pension sich häufig auf nur 50-57 Prozent der letzten Bezüge beläuft.

Die Frauengruppe der GdP Schleswig-Holstein wird dieses Thema im Rahmen einer Fachveranstaltung am 29. November 2023 in Kiel genauestens unter die Lupe nehmen und Wege erarbeiten, diesen Umstand zu verändern.

Wir freuen uns, euch - möglicherweise Betroffene - begrüßen zu dürfen.
Zum Flugblatt als pdf-Datei
This link is for the Robots and should not be seen.