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Mitgliederinformation

Amtsangemessene Alimentation in Schleswig-Holstein

Finanzministerium bringt Entwurf des Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2024 auf den Weg - DGB begrüßt Vorgehen der Landesregierung

GdP-Landesvorsitzender Torsten Jäger: "Deutliche Verbesserungen für Besoldungs- und VersorgungsempfängerInnen und AnwärterInnen sind konkret in Aussicht – wir bleiben dran!"

Nachdem Finanzministerin Monika Heinold heute über den Entwurf des Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2024 informiert hat, sind GdP und DGB zufrieden mit dem Ergebnis vorangegangener Gespräche.

Der GdP-Landesvorsitzende Torsten Jäger war bei den Gesprächen mit der Finanzministerin dabei. Er sagt dazu: "Natürlich werden wir gemeinsam mit dem DGB nach schriftlicher Vorlage des Gesetzesentwurfes prüfen, ob mit diesem Maßnahmenpaket die Verfassungskonformität der Alimentation 2023 und 2024 erreicht wird. Eines wird aber wohl schon jetzt deutlich: Unsere Demonstrationen, unser Protest, unsere Aufforderungen zu Anträgen auf verfassungskonforme Alimentation in 2023 zeigen Wirkung. Deutliche Verbesserungen für Besoldungs- und VersorgungsempfängerInnen und AnwärterInnen sind konkret in Aussicht – wir bleiben dran!"

Pressemitteilung des DGB

Beamtenbesoldung: DGB begrüßt Vorgehen der Landesregierung

Die Landesregierung hat heute ihre Maßnahmen zur Gewährleistung einer verfassungskonformen Besoldung der Beamtinnen und Beamten der Öffentlichkeit vorgestellt. Neben der Übertragung des Tarifergebnisses umfasst das Gesamtpaket auch weitere Maßnahmen. Der DGB hatte ab Anfang Oktober 2023 seine verbeamteten Mitglieder dazu aufgerufen, Anträge auf amtsangemessene Alimentation an ihre Dienstherren zu stellen. Fast 17.000 Beamtinnen, Beamte, Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger sind diesem Aufruf gefolgt.

Laura Pooth, Vorsitzende des DGB Nord: „Der Druck der Beschäftigten wirkt, die Landesregierung reagiert. Das nun vorgelegte Gesamtpaket geht über das Tarifergebnis hinaus, ist aber notwendig, um eine verfassungskonforme Besoldung zu gewährleisten. Die Landesregierung versucht damit eine Klagewelle abzuwenden. Das Vorgehen der Landesregierung ist richtig.“

Die Landesregierung beabsichtigt, den Gewerkschaften nun kurzfristig einen Gesetzesentwurf zur beamtenrechtlichen Beteiligung vorzulegen. Mit dem Gesetzesentwurf wird die Landesregierung die Gewährleistung einer amtsangemessenen Alimentation für die Jahre 2023 und 2024 nachweisen müssen. Erst nach Vorlage des konkreten Gesetzesentwurfes wird der DGB die Einhaltung der verfassungskonformen Besoldung prüfen und dann über weitere Schritte entscheiden können.

Medieninformation des Finanzministeriums Schleswig-Holstein

Finanzministerium bringt Entwurf des Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2024 auf den Weg


KIEL. Finanzministerin Monika Heinold hat heute den Finanzausschuss über die beabsichtigten Eckpunkte des Entwurfs des Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2024 informiert. Zur Vorbereitung der Beschlussfassung des Kabinetts über einen Gesetzentwurf der Landesregierung wird in der kommenden Woche das Verfahren zur Beteiligung der Gewerkschaften und Verbände zu dem vom Finanzministerium erarbeiteten Gesetzentwurf eingeleitet. Der Gesetzentwurf wird zeitgleich zur Einleitung dieses Beteiligungsverfahrens entsprechend dem Parlamentsinformationsgesetz dem Landtag zur Unterrichtung zugeleitet. Im Interesse einer zügigen Beschlussfassung des Kabinetts wurde mit den Kommunalen Landesverbänden und den Gewerkschaften ein verkürztes Beteiligungsverfahren vereinbart. Ziel ist eine Verabschiedung des Gesetzentwurfs durch den Landtag vor der Sommerpause im Juli.

Hierzu Finanzministerin Monika Heinold: „Es sind unsere Mitarbeitenden, die den Staat am Laufen halten. Wie zugesagt, wird das Tarifergebnis zeit- und wirkungsgleich auf die Besoldung und Versorgung übertragen. Zudem hat sich die Landesregierung auf zusätzliche Maßnahmen verständigt, um die Verfassungskonformität der Besoldung sicherzustellen.“

Wichtigste Bestandteile der Tarifvereinbarung Anfang Dezember 2023 waren ein Sockelbetrag in Höhe von 200 Euro monatlich, der ab dem 1. November 2024 gezahlt wird, eine lineare Erhöhung in Höhe von 5,5 Prozent ab dem 1. Februar 2025 und eine steuer- und abgabenfreie Inflationssonderzahlung in Höhe von 3.000 Euro.
Die steuer- und abgabenfreie Inflationssonderzahlung wurde in Teilen bereits mit dem Januargehalt für Tarifangestellte und mit den Februarbezügen für Beamtinnen und Beamte und Versorgungsempfängerinnen und -empfänger ausgezahlt, die weitere Auszahlung der Inflationssonderzahlungen erfolgt bis einschließlich Oktober 2024 in Höhe von 120 Euro monatlich.
Mit der zeit- und wirkungsgleichen Übernahme des Tarifergebnisses auf die Besoldung wird allerdings noch keine verfassungsgemäße Alimentation erreicht. Dazu braucht es weitere Eckpunkte im Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz, auf die sich die Landesregierung verständigt hat. Mit dem Entwurf des Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2024 wird die Landesregierung dem Landtag Folgendes vorschlagen:
· Das Vorziehen der linearen Anpassung von 5,5 Prozent für Beamtinnen und Beamte auf den 1. November 2024.
· Eine einmalige Sonderzahlung pro Kinder in Höhe von 250 Euro, jeweils für 2023 und 2024.
· Die bedarfsgerechte Erhöhung der Familienergänzungszuschläge (FEZ), jeweils für 2023 und 2024.
Zudem ist geplant, wie im Strukturgesetz von 2020 beschlossen, zum 1. Januar 2024 folgende Anpassung bei den Erfahrungsstufen umzusetzen:
· Eine strukturelle Besoldungserhöhung um ein Prozent in den ersten vier Stufen der aufsteigenden Grundgehälter der Besoldungsordnung A sowie R 1 und R 2 ab dem 1. Januar 2024.
Die Umsetzung der Tarifeinigung vom 9. Dezember 2023 und die weiteren Maßnahmen der Besoldungsanpassung führen zu Kosten in Höhe von insgesamt von rund 354 Millionen Euro für die Jahre 2023 und 2024, die mit dem Haushalt 2024 abgebildet werden müssen. Rund 200 Millionen Euro waren bereits im Haushalt enthalten, weitere 155 Millionen Euro sind im Rahmen der Nachschiebeliste durch die Nutzung von Rücklagen eingeplant.

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