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Amtsangemessene Alimentation

Bricht der Finanzminister seine Zusagen?

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Schwerin.

Der Finanzminister Heiko Geue (SPD) ist augenscheinlich nicht in der Lage, klar zu sagen, dass er den in seinem Ministerium erarbeiteten Gesetzentwurf über eine verfassungsgemäße Besoldung 2023 zeitgerecht in den Landtag einbringen wird. Damit werden die Versprechen des Finanzministers wieder einmal zum Versprecher. Jetzt werden die Gewerkschaften dafür sorgen, dass die Gewerkschaftsmitglieder ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen können und Musteranträge zur Verfügung stellen“, so der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP) Christian Schumacher.

Was war passiert?

Bereits im Januar 2023 wusste der Finanzminister Heiko Geue (SPD), dass die derzeitige Besoldung in Mecklenburg-Vorpommern verfassungswidrig ist (Landtagsdrucksache 8/1710). Ein Gesetzentwurf wurde erarbeitet. Mehrere Gespräche und Beteiligungsrunden mit den Gewerkschaften fanden unter Leitung des Finanzministers statt. Die GdP machte dort unmissverständlich klar, dass sie mindestens eine zügige Wiederherstellung der verfassungsgemäßen Besoldung erwartet. Dies sagte Finanzminister Heiko Geue (SPD) mehrfach zu. In der Fragestunde des Landtages am 14.12.2023 konnte er aber auf Fragen der Abgeordneten Constanze Oehlrich (B90/Grüne) weder den 19. Dezember 2023 als Termin der Kabinettsbefassung zum Besoldungsstrukturgesetz noch die Umsetzung der mit den Gewerkschaften vereinbarten Eckpunkte bestätigen. Der Zeitplan sei offen, eine zweite Lesung im Landtag würde für den März 2024 angestrebt.

Schumacher weiter: „In den letzten Wochen fanden täglich Streiks und Demonstrationen des öffentlichen Dienstes statt. Allein in Schwerin haben 2.000 Teilnehmer am 28. November deutlich gezeigt, wie sehr sie mit ihrem Gehalt und der Situation im öffentlichen Dienst unzufrieden sind. Ich verstehe nicht, warum der Landesfinanzminister in einer solchen Situation auch noch Öl ins Feuer gießt und die Umsetzung eigener Zusagen auf die lange Bank schiebt.

Die GdP stellt ihren verbeamteten Gewerkschaftsmitgliedern Musteranträge auf amtsangemessene Alimentation zur Verfügung. Diese sind im Mitgliederbereich und bei den Vertrauensleuten der Kreisgruppen zu erhalten. Damit die berechtigten Ansprüche nicht verfallen, müssen diese Anträge bis zum 31.12.2023 nachweisbar an das Landesamt für Finanzen geschickt werden. Darüber hinaus sind entsprechende Rechtsschutzanträge an die Gewerkschaft möglich.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Ministerpräsidentin und aktuelle Bundesratsvorsitzende Manuela Schwesig (SPD) gegen eine verfassungsgemäße Besoldung ihrer Beschäftigten ist und den Kolleginnen und Kollegen im Landesamt für Finanzen unnötige Arbeit verschaffen wollte. Ich erwarte ein deutliches Machtwort von ihr an den Finanzminister Heiko Geue (SPD), die getroffenen Vereinbarungen endlich einzuhalten und damit nicht wortbrüchig zu werden sein“, so Schumacher abschließend.

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