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Antrag Fraktionen DIE LINKE und SPD

Das richtige Ziel heiligt nicht jedes Mittel

Schwerin.

„Um es klar zu sagen: Verfassungsfeinde, wie Antisemiten, Faschisten und Extremisten haben im öffentlichen Dienst und erst recht in der Polizei nichts zu suchen. Jeder extremistische Einzelfall im öffentlichen Dienst ist einer zu viel. Ein Einzelfall darf aber nicht dazu missbraucht werden, um einen Generalverdacht gegen alle Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in die Welt zu setzen“, so der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP) Christian Schumacher.

Antrag Fraktionen DIE LINKE und SPD

In der Landtagssitzung am 15.12.2023 hat der Landtag den Antrag Fraktionen DIE LINKE und SPD mit dem Titel „Verfassungsfeinden im öffentlichen Dienst konsequent entgegentreten“ beraten. Mit diesem Antrag wird die Landesregierung beauftragt, in einem Dialogprozess mit den zuständigen Gewerkschaften und Personalvertretungen zu prüfen, inwiefern Beamtinnen und Beamte bei entsprechenden schwerwiegenden Verstößen per Verfügung vorläufig und bei einer rechtskräftigen Verurteilung zu bereits sechs Monaten Freiheitsstrafe aus dem Beamtenverhältnis entlassen werden können.

Schumacher weiter: „Als aktiver und ansprechbarer Gewerkschafter irritiert es mich, dass eine rot-rote Landesregierung beauftragt werden muss, mit den Gewerkschaften und den Personalvertretungen Kontakt aufzunehmen.

Das Ziel, die Feinde unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung schneller aus dem öffentlichen Dienst zu entfernen ist auch ein Ziel der GdP. Das Disziplinarverfahren lange und auch teilweise zu lange dauern ist auch unstrittig. Aber anstatt die Ursachen zu bekämpfen, schafft man eine Misstrauenskultur gegen den gesamten öffentlichen Dienst.

Wer Disziplinarverfahren ehrlich beschleunigen möchte, sollte die wahren Ursachen bekämpfen. So wäre z.B. eine Verbesserung der personellen Ausstattung der Justiz ein erster sinnvoller Ansatz. Die Beschleunigung der vorgeschalteten Verwaltungsermittlungen ein zweiter. Die Verbesserung der Dass Beamte, wie Lehrer, Feuerwehrleute, Verwaltungsbeamte und auch Polizisten, durch Gerichtsbeschluss aus dem Beamtenverhältnis entfernt werden können, ist ein wirksamer Schutz aller Beamten gegen die Willkür des Dienstherrn. Für die GdP ist eine Entlassung Kraft Verwaltungsakt daher keine Lösung, so Schumacher abschließend.

Antrag Fraktionen DIE LINKE und SPD

verfassungsfeinden_im_oeffentlichen_dienst_konsequent_entgegentreten.pdf
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