Gewerkschaft der Polizei (GdP) Mecklenburg-Vorpommern
Arbeitsfähigkeit von Beschäftigten erhalten - BEM einführen!
Das Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) sieht im § 84 Absatz 2 (2) vor, dass der Arbeitgeber klärt, “wie Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann, wenn Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind.“
Bisher wird diese Regelung nur sporadisch in der Landespolizei angewendet.
Die Gewerkschaft der Polizei erwartet jetzt die zügige Einführung des betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) für ALLE (!) Beschäftigten.
Wir berichten weiter.
Der Landesvorstand
Bisher wird diese Regelung nur sporadisch in der Landespolizei angewendet.
Die Gewerkschaft der Polizei erwartet jetzt die zügige Einführung des betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) für ALLE (!) Beschäftigten.
Wir berichten weiter.
Der Landesvorstand