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Der Landesseniorenvorstand informiert

Aktuelle Beihilfebearbeitungszeiten des DLZP und Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage

Der Landesseniorenvorsitzende Hermann Reissig bleibt für Sie und euch am Ball und kümmert sich um Ihre und eure Sorgen und Nöte. Im aktuellen Flugblatt gibt es wertvolle Informationen zu den aktuellen Themen.

Aktuelles zur Bearbeitungszeiten in der Beihilfe

Wie schon auf der Homepage des DLZP ersichtlich, ist die aktuelle Bearbeitungszeit in der Beihilfe wieder oberhalb des Zeitzieles von 14 Arbeitstagen (3 Wochen). Aktuell (14.6.2023) liegt sie bei 16 Arbeitstagen (ca. 3 ½ Wochen). Eine Nachfrage beim DLZP ergab, dass dies eine Folge der Programmumstellung ist und erwartet worden war. Die Umstellung ist deshalb so schwierig und zeitaufwendig, weil Programmabläufe nicht aus dem alten System (40 Jahre alt- Programmierer gibt es dafür nicht mehr) übernommen werden konnten und nun alle Fälle einzeln programmiert und eingepflegt werden müssen. Die Standardabläufe funktionieren einwandfrei, das Programm läuft stabil und gut, aber Spezialfälle müssen nun eingerichtet/programmiert werden. Im DLZP rechnet man noch bis in den August hinein mit den erwarteten Anlaufschwierigkeiten.
Der Landesseniorenvorstand behält die Entwicklung weiter für Euch im Blick.

Hinweis zur Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage ab 01.07.2023

Mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2023 vom 22.03.2023 ist die Wiedereinführung der Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage ab 01.07.2023 für die Bereiche Polizei- und Justizvollzug, Verfassungsschutz sowie die Steuerfahndung beschlossen worden.

Vermutlich werden trotz intensiver Bemühungen vom DLZP nicht alle Anspruchsberechtigten zum 1.7. die Stellenzulage auf ihrer Abrechnung zur Versorgung vorfinden. Alle Berechtigten werden die Zulage erhalten und das DLZP arbeitet an einer zeitnahen Abwicklung. Es erfolgt dann automatisch eine Nachzahlung.
Man muss nicht weiter aktiv werden.
Zum Flugblatt als pdf-Datei
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