Antrag auf amtsangemessene Alimentation
Es geht uns alle an
(egal ob Aktive oder Versorgungsempfänger:innen)
Dadurch ist die amtsangemessene Alimentation nicht mehr gewährleistet und die Landesregierung hat eine Anpassung in allen Besoldungsgruppen und der Versorgung sicherzustellen. Die Landesregierung hat in mehreren Gesprächen mit dem DGB und gegenüber dem Landtag auf die anstehende Tarifrunde verwiesen und angekündigt, die amtsangemessene Alimentation rückwirkend für 2023 im Rahmen der nächsten Anpassung der Besoldung und Versorgung sicherstellen zu wollen.
Aber wie dies genau aussehen wird und ob danach weitere juristische Schritte notwendig werden, ist aktuell noch offen und wird voraussichtlich erst im Jahr 2024 deutlich werden. Um individuelle Ansprüche für das Jahr 2023 zu sichern, müssten Beamtinnen, Beamte und Versorgungungsempfänger:innen nach dem Grundsatz der haushaltsnahen Geltendmachung jeweils im Einzelfall bis spätestens zum 31. Dezember eine amtsangemessene Alimentation mit einem Antrag geltend machen.
Der DGB und seine Gewerkschaften rufen zu Anträgen auf, um die individuellen Ansprüche ihrer Mitglieder zu wahren. Das weitere Verfahren und die Gewährung von Rechtsschutz stehen unter dem Vorbehalt des anstehenden Gesetzgebungsverfahrens.
Versorgungsempfänger: innen, die nicht digital vernetzt sind, können das Informationsblatt sowie den Antrag zur Geltendmachung der amtsangemessenen Alimentation für das DLZP und den Antrag auf GdP Rechtsschutz über ihre Regionalgruppe oder den zuständigen Seniorenvertreter der Regionalgruppe fernmündlich anfordern und zugeschickt bekommen. Der Antrag zur Alimentation an das DLZP muss bis zum 31.12. versandt werden, während der Rechtsschutzantrag an die GdP Geschäftsstelle in Kiel geht.
Es ist euer Geld, stellt den Antrag an das DLZP.
Hermann Reissig
Landesseniorenvorsitzender
Aber wie dies genau aussehen wird und ob danach weitere juristische Schritte notwendig werden, ist aktuell noch offen und wird voraussichtlich erst im Jahr 2024 deutlich werden. Um individuelle Ansprüche für das Jahr 2023 zu sichern, müssten Beamtinnen, Beamte und Versorgungungsempfänger:innen nach dem Grundsatz der haushaltsnahen Geltendmachung jeweils im Einzelfall bis spätestens zum 31. Dezember eine amtsangemessene Alimentation mit einem Antrag geltend machen.
Der DGB und seine Gewerkschaften rufen zu Anträgen auf, um die individuellen Ansprüche ihrer Mitglieder zu wahren. Das weitere Verfahren und die Gewährung von Rechtsschutz stehen unter dem Vorbehalt des anstehenden Gesetzgebungsverfahrens.
Versorgungsempfänger: innen, die nicht digital vernetzt sind, können das Informationsblatt sowie den Antrag zur Geltendmachung der amtsangemessenen Alimentation für das DLZP und den Antrag auf GdP Rechtsschutz über ihre Regionalgruppe oder den zuständigen Seniorenvertreter der Regionalgruppe fernmündlich anfordern und zugeschickt bekommen. Der Antrag zur Alimentation an das DLZP muss bis zum 31.12. versandt werden, während der Rechtsschutzantrag an die GdP Geschäftsstelle in Kiel geht.
Es ist euer Geld, stellt den Antrag an das DLZP.
Hermann Reissig
Landesseniorenvorsitzender