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Rückkehr zur normalen Personalwirtschaft – Anforderungsprofile müssen dringend geändert werden!

Ab dem 13. Mai 2013 werden unter Berücksichtigung einer bedarfsgerechten Personalverteilung und Personalsteuerung freie und besetzbare Dienstposten bei der Bundespolizei bundesweit ausgeschrieben. Die Gewerkschaft der Polizei, Bezirk Bundespolizei, hatte gegenüber dem Bundespolizeipräsidium gefordert, dass bei der Auswahl der Bewerber soziale Gründe im Rahmen von der Vereinbarkeit von Familie und Beruf besondere Berücksichtigung finden und die [...]

Berlin / BMI 2006Ab dem 13. Mai 2013 werden unter Berücksichtigung einer bedarfsgerechten Personalverteilung und Personalsteuerung freie und besetzbare Dienstposten bei der Bundespolizei bundesweit ausgeschrieben.

Die Gewerkschaft der Polizei, Bezirk Bundespolizei, hatte gegenüber dem Bundespolizeipräsidium gefordert, dass bei der Auswahl der Bewerber soziale Gründe im Rahmen von der Vereinbarkeit von Familie und Beruf besondere Berücksichtigung finden und die den Ausschreibungen zugrundegelegten Anforderungsprofile massiv kritisiert und eine Abänderung beantragt, da ansonsten zahlreiche Kolleginnen und Kollegen völlig von der Bewerbung ausgeschlossen werden.

Insbesondere geht es dabei um folgende Punkte:

- Bei dem Anforderungsprofil Kontroll- und Streifenbeamter/-in A 8-9 mZ muss das obligatorische Anforderungsprofil “mind. PolizeiobermeisterIn” gestrichen werden, damit auch die zahlreichen PolizeimeisterInnen bewerbungsfähig sind! Das gleiche gilt für das Anforderungsprofil der PolizeivollzugsbeamtInnen A 8-9 mZ in den MKÜ.

- Für die ausgeschriebenen Dienstposten im gD (z.B. KSB A 9g-10) muss das Anforderungsprofil “mind. 2-jährige Verwendung im gD” gestrichen werden, damit AufstiegsbeamtInnen nicht benachteiligt werden.

- Alle Dienstposten müssen grundsätzlich auch für die Besetzung mit Teilzeitbeschäftigten ausgeschrieben werden, dies gilt auch für die DP im Bereich des Ermittlungsdienstes der BPOLI KB.

- Die Priviligierungsregelungen bei mind. 5 jähriger Standzeit in der Bereitschaftspolizei muss auch für die KollegInnen in den Ballungsräumen gelten.

Diese von uns vorgeschlagenen Änderungen der Anforderungsprofile müssen noch im laufenden Ausschreibungsverfahren aktualisiert und den KollegInnen in geeigneter Weise mitgeteilt werden!

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