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Es besteht Verdunklungsgefahr!

Das Bundeskabinett hat seine Vorstellung für eine Politik für die Bundespolizei vorgelegt. Gelobt wird der Bundesinnenminister dafür nur von seinen eigenen Parteifreunden. Der personelle Mehrbedarf der seitens des Bundespolizeipräsidiums angemeldet wurde, fand keine Berücksichtigung. Richtig ist, dass mit dem den Beschlüssen des letzten Jahres die Personallücken des Jahres 2008 in den nächsten drei Jahren geschlossen […]

Jörg Radek, Vorsitzender GdP-Bezirk Bundespolizei

Jörg Radek, Vorsitzender GdP-Bezirk Bundespolizei

Das Bundeskabinett hat seine Vorstellung für eine Politik für die Bundespolizei vorgelegt. Gelobt wird der Bundesinnenminister dafür nur von seinen eigenen Parteifreunden. Der personelle Mehrbedarf der seitens des Bundespolizeipräsidiums angemeldet wurde, fand keine Berücksichtigung.

Richtig ist, dass mit dem den Beschlüssen des letzten Jahres die Personallücken des Jahres 2008 in den nächsten drei Jahren geschlossen werden können. In der Zwischenzeit wächst das Personalloch jedoch weiter an. Durch Ruhestandsdaten und weitere Aufgabenverdichtung wird sich das Personalfehl auf annähernd 5.000 erhöhen. Obwohl die heutigen Ruhestandsdaten, bezogen auf die jeweiligen Dienststellen, seit spätestens 2007 bekannt sind, blieb das bis vor wenigen Jahren ohne Folgen.

Das ist kein politisches Versäumnis, sondern gehört zu den folgenreichen Fehlern der „Gründerjahre des Präsidiums“. Damit begann die schuldhafte Verstrickung von ungenügenden Einstellungen, die die Überlastung der Menschen in der Bundespolizei mitverursacht haben. Ausweislich der Personalstatistik werden innerhalb der Bundespolizei ca. 1.700 und außerhalb weitere 1.000 Abordnungen monatlich verfügt. Die Abordnungen innerhalb der einzelnen Bundespolizeidirektionen, beispielsweise von Aachen nach St. Augustin oder Angermünde nach Berlin-Tegel, sind in diesen Zahlen nicht berücksichtigt. Für die Beschreibung der Belastung der Menschen in der Bundespolizei ist es aber von wesentlicher Bedeutung. Die Gesamtzahl an Abordnungen zeigt das Ausmaß an unzureichender Fürsorge.

Der Regierungsentwurf verspricht da keine Abhilfe. Vielmehr wird dem Parlament als Haushaltsgesetzgeber die Verantwortung überlassen. Diese Rollenverteilung wäre nicht zu kritisieren, wenn bei Anfragen oder Besuchen gegenüber den Abgeordneten nicht Schönfärberei betrieben würde. Es wird von Auffüllungsgraden fabuliert, die nicht die Realität widergeben. Der Unterschied zwischen Auffüllungsgrad und Tagesstärke macht die real existierende Bundespolizei aus! Warnt die Gewerkschaft der Polizei vor mangelhaftem Schutz der Grenze oder „Angsträumen“ auf den Bahnhöfen, wird es als Rhetorik zur Durchsetzung von gewerkschaftlichen Forderungen abgetan. Mit solchen Reflexen wird jedoch nicht die Glaubwürdigkeit der Gewerkschaft in Frage gestellt, sondern die eigenen Mehrforderungen!

Es entwickelt sich für die Menschen in der Bundespolizei ein unheilvoller Teufelskreis: Ein Minister, der die behördlichen Mehrforderungen nicht anerkennt und dem Parlament die Gestaltung der Bundespolizei überlässt, nimmt seine eigene Verantwortung nicht wahr. Eine Behörde, die in der Öffentlichkeit und gegenüber dem Parlament kein reales Bild der Personalsituation zeichnet, wie es zur Lösung der Überlastung nötig wäre, nimmt ihre Verantwortung ebenfalls nicht wahr. Stattdessen sind Angaben über die Grenzlage zu Polen kaum möglich, weil kein Personal da ist, den gesetzlichen Auftrag zu erfüllen. Der Einsatz „Massenmigration“ unterliegt dem Diktat der bayrischen Staatskanzlei, ohne deren Zustimmung kein Personal abgezogen werden darf. Es besteht Verdunkelungsgefahr durch Verschleierung der tatsächlichen Personallage der Bundespolizei. Dieses Verhalten geht zu Lasten des gesetzlichen Auftrags der Bundespolizei und auf Kosten der Kolleginnen und Kollegen und ihrer Familien.

Jörg Radek
pdf Artikel für den Aushang

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