Morde in Erfurt
Waffenrechtliche Genehmigung war zweifelhaft
"Bei der Pumpgun, die er mitführte, handelt es sich um eine Waffe, für die es keinerlei schießsportliche Disziplin gibt, die mithin auch nicht genehmigungsfähig war." Auch für die Pistole ergeben sich Zweifel, weil sie als reine Sportwaffe kaum geeignet ist. "Damit war die Ausstellung der Waffenbesitzkarte formalrechtlich in Ordnung, von der Sache her ist sie aber angreifbar," erklärte Freiberg. |