"Live in Welt TV": GdP-Chef zur Wahl des ersten Polizeibeauftragten des Bundes
Kopelke: Das Misstrauen gegenüber dem Amt bleibt
Ob Grötsch angesichts der vielfältigen Behördenstrukturen seinem gesetzlichen Auftrag überhaupt ausreichend nachkommen könne, werde sich erweisen. Im Übrigen würden ja bereits Probleme und Missstände in Polizeibehörden aufgedeckt. Dazu gebe es genügend Mechanismen und auch parlamentarische Kontrolle.
Kopelke verwies in diesem Zusammenhang auf die hohen Vertrauenswerte, die die Polizei in der Bundesrepublik genieße. Das sei angesichts einer professionellen, bürgernahen Polizei nicht verwunderlich.
Mit Blick auf die Arbeit der Wehrbeauftragten Eva Högl würden über den Polizeibeauftragten dem Parlament Fakten für den Polizeibereich präsentiert. Klar sei jedoch, dass sich das Parlament mit seinem Bericht wird beschäftigen müssen. Es sollte Schlüsse daraus ziehen und für den Haushalt zusätzliche Mittel bereitstellen.
Es werde spannend sein zu beobachten, ob der Bundestag so agiere oder eher eine Showveranstaltung für interessierte Gruppen zu beobachten sei. Weiterhin sei noch nicht klar, ob Grötsch womöglich eine Sonderstellung außerhalb der Justiz zugebilligt werde. Das hieße im Zweifel das Infragestellen von rechtsstaatlichen Möglichkeiten, was die GdP ablehne.
Kopelke verwies in diesem Zusammenhang auf die hohen Vertrauenswerte, die die Polizei in der Bundesrepublik genieße. Das sei angesichts einer professionellen, bürgernahen Polizei nicht verwunderlich.
Mit Blick auf die Arbeit der Wehrbeauftragten Eva Högl würden über den Polizeibeauftragten dem Parlament Fakten für den Polizeibereich präsentiert. Klar sei jedoch, dass sich das Parlament mit seinem Bericht wird beschäftigen müssen. Es sollte Schlüsse daraus ziehen und für den Haushalt zusätzliche Mittel bereitstellen.
Es werde spannend sein zu beobachten, ob der Bundestag so agiere oder eher eine Showveranstaltung für interessierte Gruppen zu beobachten sei. Weiterhin sei noch nicht klar, ob Grötsch womöglich eine Sonderstellung außerhalb der Justiz zugebilligt werde. Das hieße im Zweifel das Infragestellen von rechtsstaatlichen Möglichkeiten, was die GdP ablehne.