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GdP: „Schiffe unter deutscher Flagge haben Anspruch auf Schutz vor Piraten“

Schiffe unter deutscher Flagge haben nach Auffassung der Gewerkschaft der Polizei (GdP) auch Anspruch auf Schutz vor Piratenangriffen.

Schiffe unter deutscher Flagge haben nach Auffassung der Gewerkschaft der Polizei (GdP) auch Anspruch auf Schutz vor Piratenangriffen.

GdP-Vorsitzender Bernhard Witthaut: „Die Bundesregierung ist aufgefordert, endlich die Frage zu klären, ob die Abwehr von Entführungen und Geiselnahmen vor Somalia, im Indischen Ozean und Chinesischen Meer, vor den Küsten von Westafrika und Lateinamerika, zukünftig eine militärische oder polizeiliche Aufgabe ist. Nach derzeitiger Rechtslage ist die Polizei zuständig. Sie verfügt jedoch nicht über die notwendige Logistik und Bewaffnung. Der Bundeswehr, die über die notwendige Ausrüstung verfügt, fehlen die Rechtsgrundlagen. Ein Teufelskreis. Keinesfalls kann die Lösung jedoch lauten: bewaffnete private Sicherheitsunternehmen schützen deutsche Schiffe.“

Am Mittwoch kamen Vertreter der Bundesregierung, des Verbandes Deutscher Reeder, des Bundeswehrverbandes, der Gewerkschaft der Polizei und ver.di mit dem Parlamentarischen Staatssekretär und Koordinator der Bundesregierung für die maritime Wirtschaft, Hans-Joachim Otto, in Berlin zusammen.
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