O-Ton des GdP-Bundesvorsitzenden zu Bundeswehreinsatz im Innern
Malchow: Damit ist die Diskussion beendet
Terrorlage bleibt rein polizeiliche Aufgabe
Malchow bekräftigte die Einschätzung der GdP, dass die kontroverse und hitzige Debatte eigentlich nur von den jahrzehntelangen Versäumnissen vieler Landesinnenminister, die Polizeistärke den Bedrohungslagen und der Kriminalitätsentwicklung anzupassen, ablenken sollte. „Terroristen sind Mörder und keine Krieger. Daher ist das Vorgehen gegen diese Kriminellen hierzulande eine rein polizeiliche Aufgabe“, sagte der GdP-Chef.
Die Polizei und ihre Sondereinheiten könnten, so Malchow weiter, solche Terrorlagen, wie bereits bewiesen, personell und von der Ausstattung her stemmen. Nur im alltäglichen Polizeidienst gebe es nach wie vor viele Probleme. „Die Ausstattung der deutschen Polizeien ist vom Niveau leider noch sehr unterschiedlich. Deshalb sprechen wir in diesem Fall von einem Flickenteppich und Ausrüstung nach Kassenlage“, sagte der GdP-Bundesvorsitzende. Das bestätige sich vor allem bei länderübergreifenden Polizeieinsätzen immer wieder.
Die Polizei und ihre Sondereinheiten könnten, so Malchow weiter, solche Terrorlagen, wie bereits bewiesen, personell und von der Ausstattung her stemmen. Nur im alltäglichen Polizeidienst gebe es nach wie vor viele Probleme. „Die Ausstattung der deutschen Polizeien ist vom Niveau leider noch sehr unterschiedlich. Deshalb sprechen wir in diesem Fall von einem Flickenteppich und Ausrüstung nach Kassenlage“, sagte der GdP-Bundesvorsitzende. Das bestätige sich vor allem bei länderübergreifenden Polizeieinsätzen immer wieder.
Lediglich "Unikat-Fähigkeiten" der Bundeswehr brauchbar
Nach Informationen von "Spiegel online" sieht die Bundesregierung offenbar kein realistisches Szenario für einen Einsatz der Bundeswehr im Inneren zur Abwehr von Terrorlagen. Das gehe aus einer bisher unveröffentlichten Antwort des Bundesinnenministeriums (BMI) auf eine Frage des Grünen-Bundestagsfraktion hervor.
Selbst komplexe Terrorattacken wie in Paris im November 2015 oder Brüssel im März dieses Jahres wären der Online-Plattform des Nachrichtenmagazins zufolge, der das Papier nach eigenen Angaben vorliegt, laut einer aktuellen Einschätzung von der deutschen Polizei zu meistern.
Darin schreibe das BMI, man habe "unter Berücksichtigung der Erfahrung von Terrorlagen im europäischen Ausland" festgestellt, dass die Polizei samt ihren Sondereinheiten selbst für "mögliche Anschläge mit Kriegswaffen" durch Terroristen "angemessen ausgestattet" seien.
Auch die nach der Münchner Amoklage im August diskutierte Unterstützung der Polizei durch Feldjäger der Bundeswehr sei nach Auffassung des Ministeriums nur sehr eingeschränkt möglich. Die Bundeswehr könne jedoch durch die "Bereitstellung von Absperrmaterial und dem Einsatz von Sprengstoffhunden" zum Einsatz kommen. "Spiegel online" schreibt weiter: "Von angedachten Hilfestellungen wie Straßensperren, Bewachung von wichtigen Gebäuden oder gar Hilfe bei der Fahndung nach Verdächtigen ist keine Rede."
Nur wenige Fachgebiete der Bundeswehr seien in der Antwort aufgelistet worden, die im Notfall einer polizeilichen Großlage als "Unikat-Fähigkeiten" der Bundeswehr gälten und "bei zivilen Stellen nicht oder unvollständig" vorhanden seien. So bei der Abwehr und Bekämpfung chemischer oder biologischer Waffen, der Luftrettung, der Aufklärung und der Behandlung von Verletzten.
Selbst komplexe Terrorattacken wie in Paris im November 2015 oder Brüssel im März dieses Jahres wären der Online-Plattform des Nachrichtenmagazins zufolge, der das Papier nach eigenen Angaben vorliegt, laut einer aktuellen Einschätzung von der deutschen Polizei zu meistern.
Darin schreibe das BMI, man habe "unter Berücksichtigung der Erfahrung von Terrorlagen im europäischen Ausland" festgestellt, dass die Polizei samt ihren Sondereinheiten selbst für "mögliche Anschläge mit Kriegswaffen" durch Terroristen "angemessen ausgestattet" seien.
Auch die nach der Münchner Amoklage im August diskutierte Unterstützung der Polizei durch Feldjäger der Bundeswehr sei nach Auffassung des Ministeriums nur sehr eingeschränkt möglich. Die Bundeswehr könne jedoch durch die "Bereitstellung von Absperrmaterial und dem Einsatz von Sprengstoffhunden" zum Einsatz kommen. "Spiegel online" schreibt weiter: "Von angedachten Hilfestellungen wie Straßensperren, Bewachung von wichtigen Gebäuden oder gar Hilfe bei der Fahndung nach Verdächtigen ist keine Rede."
Nur wenige Fachgebiete der Bundeswehr seien in der Antwort aufgelistet worden, die im Notfall einer polizeilichen Großlage als "Unikat-Fähigkeiten" der Bundeswehr gälten und "bei zivilen Stellen nicht oder unvollständig" vorhanden seien. So bei der Abwehr und Bekämpfung chemischer oder biologischer Waffen, der Luftrettung, der Aufklärung und der Behandlung von Verletzten.
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