"DGB setzt sich gegen rechte Lügner vor Gericht durch"
Der DGB hatte die Falschmeldungen dementiert, die rechten Medienbetreiber aber verweigerten sich dem Unterlassungsbegehren der gewerkschaftlichen Spitzenorganisation.
Das Landgericht Berlin hat nun die Weiterverbreitung dieser Lügen über den DGB bei Androhung von Ordnungsgeld bis 250.000 Euro oder Ordnungshaft untersagt (Az. 27 O 198/15). So wurde untersagt, wörtlich oder sinngemäß zu verbreiten, der DGB würde Ordnungsgelder für Gesetzesverstöße linker Aktivisten bezahlen. Diese Lüge ist für den DGB ehrenrührig, weshalb sie nicht wiederholt werden darf. Die Betreiber von zuerst.de müssen auch die Kosten tragen.
Quelle: GdP Bundespolizei
Das Landgericht Berlin hat nun die Weiterverbreitung dieser Lügen über den DGB bei Androhung von Ordnungsgeld bis 250.000 Euro oder Ordnungshaft untersagt (Az. 27 O 198/15). So wurde untersagt, wörtlich oder sinngemäß zu verbreiten, der DGB würde Ordnungsgelder für Gesetzesverstöße linker Aktivisten bezahlen. Diese Lüge ist für den DGB ehrenrührig, weshalb sie nicht wiederholt werden darf. Die Betreiber von zuerst.de müssen auch die Kosten tragen.
Quelle: GdP Bundespolizei