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Der Bundesvorstand

Das Führungsgremium unserer Gewerkschaft

Der Bundesvorstand besteht aus dem Geschäftsführenden Bundesvorstand, dem/der Vorsitzenden oder Stellvertreter/in der Landesbezirke/Bezirke, der JUNGEN GRUPPE (GdP), des Vorstandes der Seniorengruppe (Bund), des Vorstandes der Frauengruppe (Bund) und dem/der stellvertretenden Vorsitzenden oder dem/der Protokollführer/in der Bundestarifkommission.

Der Bundesvorstand bestimmt im Rahmen der vom Bundeskongress gefassten Beschlüsse die Richtlinien der Gewerkschaftspolitik. Er ist für die Durchführung der Beschlüsse des Bundeskongresses
und des Gewerkschaftsbeirates verantwortlich.

Der Bundesvorstand hat unter anderem folgende Aufgaben:
  1. er vertritt die GdP gegenüber den Organen und Behörden des Bundes,
  2. er kann dem Geschäftsführenden Bundesvorstand Aufträge übertragen und überwacht dessen Tätigkeit,
  3. er beschließt die Haushaltspläne, soweit keine Zuständigkeit des Bundeskongresses gegeben ist,
  4. er befasst sich mit den Prüfberichten der Bundeskassenprüfer,
  5. er entscheidet über einen Antrag zur Einberufung eines außerordentlichen Bundeskongresses,
  6. er entscheidet über unvereinbare Mitgliedschaften, soweit dies nicht der Bundeskongress entscheiden kann.
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