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GdP begrüßt Absage der NRW-Verfassungsrichter an Nullrunde für Beamte

Berlin.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßt die Entscheidung des nordrhein-westfälischen Verfassungsgerichtshofs, dass Beamtinnen und Beamte nicht von einem von den Tarifparteien des öffentlichen Dienstes erzielten Gehaltsabschluss ausgeschlossen werden können. Das gelte, wie der Landesverfassungsgerichtshof heute zudem unmissverständlich feststellte, grundsätzlich für alle Besoldungsgruppen. Nach Auffassung der GdP hat das Urteil des Münsteraner Gerichts bundesweite Signalwirkung auf die Besoldungspolitik für die beamteten Kolleginnen und Kollegen in den Ländern.

Nach dem Beschluss des Koblenzer Verwaltungsgerichts im Februar 2014, der eine Abkoppelung der Beamteneinkommen von der allgemeinen Einkommensentwicklung als verfassungswidrig bewertete, sei das heutige Urteil aus Sicht der GdP ein weiterer wichtiger Schritt hin zu einer notwendigen bundesweit verbindlichen Klärung durch das Bundesverfassungsgericht.

GdP-Bundesvorsitzender Oliver Malchow: "Das Landesverfassungsgericht hat deutlich gemacht, dass die Beamtinnen und Beamten bei den Einkommenserhöhungen für ihre Tarifkolleginnen und -kollegen nicht übermäßig hinterher hinken dürfen. Sie sind kein haushaltspolitischer Flicken für die Löcher in den Länderkassen."

Die vom Gericht angemahnte finanzielle Nachbesserung bei den Beamtinnen und Beamten dürfe, so Malchow weiter, nicht zu Stellenkürzungen und damit weiterer Arbeitsverdichtung führen. Im Gegenteil müsse die Attraktivität des öffentlichen Dienstes spürbar erhöht werden. Malchow: "Wie soll der öffentliche Dienst denn noch hoch qualifizierte Menschen für sich gewinnen können, wenn das Gehalt von Tarifbeschäftigten sowie Beamten immer mehr hinter dem von Beschäftigten in der freien Wirtschaft zurückbleibt?" Überbezahlt würden Beamtinnen und Beamte jedenfalls nicht. Auch das hätten die Richter heute festgestellt.
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