Kampf gegen Menschenhandel
Verein KOK fordert Gesetzesänderung, um Opfer von Menschenhandel besser zu schützen
Non-Punishment-Regelung muss verbessert werden
Die Sicherheit, nicht für Vergehen bestraft zu werden, zu denen Betroffene von Menschenhandel gezwungen wurden, ist eine zentrale Vorgabe aus der Europaratskonvention und der EU-Richtlinie gegen Menschenhandel. In Deutschland ist diese sogenannte Non-Punishment-Regelung im Strafprozessrecht verankert, aber nur unter sehr engen Voraussetzungen anzuwenden. „In der jetzigen Form stärkt sie das Sicherheitsgefühl der Betroffenen nicht“, sagte Barbara Eritt, Leiterin der Fachberatungsstelle "IN VIA Berlin" und Vorstandsmitglied des KOK. „Vielmehr scheuen sie davor zurück, bei den Behörden die Menschenhändler*innen anzuzeigen, aus Sorge, selbst rechtlich belangt zu werden, beispielsweise wegen mehrfachen Ladendiebstahls, zu dem sie gezwungen wurden oder weil sie sich ohne Aufenthaltstitel im Land befinden.“ Zuletzt hat die Expert*innengruppe des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels (GRETA) ebenfalls bestätigt, dass in Deutschland hier Defizite fortbestehen. Der KOK begrüßt daher die Aufforderung der 29. Gleichstellungs- und Frauenministerkonferenz (GFMK) an die Bundesregierung, bestehende Regelungen zu überprüfen, mit dem Ziel, die Bestrafung von Betroffenen von Menschenhandel zu verhindern.
Der KOK fordert, dass Betroffene von Menschenhandel sicher sein können, nicht bestraft zu werden, wenn sie sich hilfesuchend an die Polizei wenden. „Das muss unabhängig davon geschehen, ob die Betroffenen eine Strafanzeige gestellt haben oder nicht. Nur so kann die Aussagebereitschaft der Betroffenen gesteigert werden und den Täter*innen ein zentrales Druckmittel entzogen werden“, so Eritt.
Der KOK fordert, dass Betroffene von Menschenhandel sicher sein können, nicht bestraft zu werden, wenn sie sich hilfesuchend an die Polizei wenden. „Das muss unabhängig davon geschehen, ob die Betroffenen eine Strafanzeige gestellt haben oder nicht. Nur so kann die Aussagebereitschaft der Betroffenen gesteigert werden und den Täter*innen ein zentrales Druckmittel entzogen werden“, so Eritt.
Der Bundesweite Koordinierungskreis gegen Menschenhandel (KOK)
Der Der Bundesweite Koordinierungskreis gegen Menschenhandel (KOK e. V.) ist ein bundesweiter, 1999 gegründeter Zusammenschluss von gegenwärtig 39 Fachberatungsstellen und weiteren Organisationen, die sich gegen Menschenhandel, Ausbeutung und Gewalt an Migrantinnen einsetzen.
Rückfragen an:
Sophia Wirsching
KOK – Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel
Kurfürstenstr. 33
10785 Berlin
Tel.: 030 / 26 39 11 76
E-Mail : info@kok-buero.de
Webseite: www.kok-gegen-menschenhandel.de
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KOK – Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel
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E-Mail : info@kok-buero.de
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