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Amtsangemessene Alimentation

Besoldungsstrukturgesetz wird im Dezember im Kabinett beschlossen

Schwerin.

Die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern hat den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften am 18. September 2023 den Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung der Besoldungsstrukturen und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur beamtenrechtlichen Beteiligung vorgelegt. Ziele des Gesetzesentwurfes sind die rückwirkende Herstellung einer amtsangemessenen Alimentation und eine Steigerung der Attraktivität der Besoldung und Versorgung zum 1. Januar 2023.

Kabinettsbefassung am 19. Dezember 2023

Der Gesetzesentwurf ist das Ergebnis eines ausführlichen Dialogs zwischen der Landesregierung und den Gewerkschaften voraus. An drei Gesprächsrunden nahmen dabei Vertreter der Gewerkschaften GEW, GdP und ver.di teil. Der DGB hatte der Landesregierung den Dialog angeboten.

Die Landesregierung hat dem DGB zugesagt, dass der Gesetzesentwurf im Dezember 2023 im Kabinett beschlossen wird. Der aktuelle Zeitplan sieht eine Kabinettsbefassung am 19. Dezember 2023 vor.

Was sieht der Gesetzesentwurf nun vor?
Der Gesetzesentwurf enthält gemäß den Absprachen zwischen der Landesregierung und den Gewerkschaften die folgenden Maßnahmen:
  • Die jeweils ersten Erfahrungsstufen der A-Besoldung sowie der Besoldungsgruppen R 1 und R 2 werden um 3% erhöht, die jeweils zweiten Erfahrungsstufen um 2 %, alle anderen Erfahrungsstufen steigen um 1 % („3,2,1-Modell“). Dies wirkt sich auch entsprechend auf die Versorgung aus.
  • Die Prozentsätze der jährlichen Sonderzahlung werden von 38,001 %, 33,300 % und 29,382 % auf 40 % in A 1 bis A 9, 35 % in A 10 bis A 12 und 30 % ab A 13 erhöht („Glättung der Sonderzahlung“). Dies wirkt als soziale Komponente und gilt auch für die Versorgung.
  • Der Kinderzuschlag wird von 124,06 Euro auf 175 Euro je Kind erhöht (zuzüglich 60 Euro in A 4, 55 Euro in A 5 und 40 Euro in A 6).
  • Es wird ein einheitlicher Betrag für dritte und weitere Kinder geschaffen (bisher abhängig von der Besoldungsstufe, die bisherige Erlassregelung wird abgelöst).
  • Der Sonderbetrag der Sonderzahlung wird von 25,56 Euro je Kind auf 300 Euro je Kind erhöht.
  • Es wird künftig bei der Prüfung der amtsangemessenen Alimentation von einem mitverdienenden Ehepartner (6.240 Euro/ Jahr) ausgegangen und ein „Familienergänzungszuschlag eingeführt werden („Wechsel zur Mehrverdienerfamilie“).
  • Der nächste Tarifabschluss soll zeitgleich und systemgerecht auf die Besoldung und Versorgung übertragen werden.

Müssen nun Anträge auf amtsangemessene Alimentation gestellt werden?
Durch die Einführung des Bürgergeldes und die Anhebung des Regelsatzes für die Sozialhilfe zum 1. Januar 2023 wird ab dem Jahr 2023 das Mindestabstandsgebot in den untersten Besoldungsgruppen der Beamtinnen und Beamten in Mecklenburg-Vorpommern nicht mehr eingehalten werden können. Eine amtsangemessene Alimentation wäre damit für das Jahr 2023 in allen Besoldungsgruppen nicht gewährleistet. Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf wird rückwirkend zum 1. Januar 2023 eine amtsangemessene Alimentation hergestellt.

Aufgrund der Zusage der Landesregierung, den Gesetzesentwurf noch im Dezember 2023 im Kabinett zu beschließen, rufen der DGB und seine Gewerkschaften nach dem aktuellen Stand im Jahr 2023 nicht zu Anträgen auf amtsangemessene Alimentation in Mecklenburg-Vorpommern auf.

Was ist mit dem Inflationsausgleich?
Die vorgesehenen Maßnahmen erfolgen unabhängig von der zeit- und systemgerechten Übertragung der Tarifergebnisse auf die Besoldung und Versorgung. Die Landesregierung hat den Gewerkschaften die zeitgleiche und systemgerechte Übertragung des Tarifergebnisses auf die Besoldung und Versorgung im Rahmen der Gespräche erneut zugesagt.

Umso wichtiger ist es nun, statusgruppenübergreifend für einen möglichst guten Tarifabschluss zu kämpfen. Auch Beamtinnen und Beamte sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger können sich an den Aktivitäten der Gewerkschaften zur Tarifrunde beteiligen und ihre Solidarität zum Ausdruck bringen. Die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft des DGB ist hierzu ein erster und wichtiger Schritt.

2023-12-05 - GdP MV - DGB-Mitgliederinformation zum Besoldungsstrukturgesetz MV.pdf
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