GdP zu Verhandlung beim Bundesverwaltungsgericht
Richter befassen sich mit gesetzlicher Kennzeichnungspflicht für Polizeivollzugsbedienstete
GdP gegen Tragen von Namensschildern
Die per Gesetz geregelte Pflicht der Polizeivollzugsbeamten zum Tragen von Namensschildern verstößt aus Sicht der GdP gegen das verfassungsmäßige Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Stellvertretend für alle betroffenen Polizeibediensteten unterstützt die GdP zwei diesbezügliche Klageverfahren.
Recht auf Anonymität
Der GdP-Bundesvorsitzende Oliver Malchow sagte, die Frage sei, ob mit der Forderung nach solchen Namensschildern nicht Misstrauen gegenüber der Polizei aus einer bestimmten politischen Richtung heraus ausgedrückt werde. „Dagegen verwahren sich die Kolleginnen und Kollegen. Die Polizei hat nichts zu verstecken. Wenn jemand bei uns einen Fehler begeht, wird das straf- oder disziplinarrechtlich belangt“, betonte er und ergänzte: „Die Identifizierung ist im Nachhinein auch ohne Kennzeichnung der eingesetzten Beamten möglich.