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Kritik des Landesrechnungshofs ist nicht berechtigt.

GdP begrüßt die Anmerkungen des Innenministeriums

Eberdingen.

Die Kritik des Landesrechnungshofs in seiner Denkschrift 2007 an der Ausbildung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst in seiner Denkschrift 2007 ist nach Auffassung der GdP Baden-Württemberg so nicht gerechtfertigt.

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