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Eckpunkte der Landesregierung zur Dienstrechtsreform

Stuttgart.

Die Gewerkschaft der Polizei, Landesbezirk Baden-Württemberg, nimmt die Eckpunkte zur Dienstrechtsreform der Landesregierung zur Kenntnis und stellt dabei folgendes fest:

Die GdP begrüßt, dass die Gesundheitsförderung einen höheren Stellenwert erhält. Der nun in den Eckpunkten eingeschlagene Weg ist ein längst überfälliger und ausbaufähiger Schritt in die richtige Richtung. Dieser muss nun mit Leben erfüllt werden. Die GdP hat in den Gesprächen zur Dienstrechtsreform umfangreiche Vorschläge zur Gesundheitsförderung gemacht. Die GdP fordert für belastende Dienste zumindest ein kleines Stück an Regenerationsmöglichkeit , Stichwort „Gesundheitsschutz – Gesundheitsfürsorge“. Die Gesundheit ist das höchste Gut, auch das eines Polizeibeamten, so Landesvorsitzender Rüdiger Seidenspinner. Deshalb sollte alles daran gesetzt werden, dass diese erhalten werden kann. Die GdP fordert im Rahmen der Gesundheitsfürsorge – und vorsorge u.a eine Erhöhung des Zusatzurlaubes für Schichtdienstleistende. Damit würden für die betroffenen Beschäftigten die gesundheitlich notwendige Regenerationsphasen variabler gestalten werden können. Die Gründe für die bis jetzt geltende Sonderaltersgrenze für die Polizeibeamtinnen und – beamte (60 Jahre) haben nach wie vor Gültigkeit bzw. treffen mehr denn je zu. Deshalb lehnt die GdP nach wie vor eine Anhebung ab, so Seidenspinner. Sie kann nur greifen, wenn die Polizistinnen und Polizisten in besonders belastenden Diensten (z.B.: Wechselschichtdienst, Nachtarbeit ) ab einer noch zu definierenden Altersgrenze eine deutliche Reduzierung der Wochenarbeitszeit erfahren.
Diese reduzierte Wochenarbeitszeit muss auch für die Polizistinnen und Polizisten gelten, die sich für eine freiwillige Verlängerung der Lebensarbeitszeit entscheiden. Dadurch werden längere Regenerationsphasen möglich, die erforderlich sind, um den Dienst auch über die 60-Jahresgrenze hinaus zu leisten.
Die Einführung der 45 Jahresgrenze analog des Rentenrechts für langjährige Versicherte stellt gerade für Polizeibeamtinnen und – beamte eine nicht erreichbare Hürde dar. Hier muss eine Sonderregelung für Polizistinnen und Polizisten gefunden werden, dass diese nach Erreichen der Höchstversorgungsgrenze von 71,75 % mit 40 Dienstjahren und der dann geltenden Altersgrenze für Polizistinnen und Polizisten liegen muss. Sollte dem nicht Rechnung getragen werden, würde dies ein Sonderopfer für die Polizei darstellen. Dies lehnt die GdP eindeutig ab.
Im Rahmen der weiteren Entwicklung der DRR wird u.a eine Erschwernis-zulagenverordnung erforderlich sein, die nach Ansicht des GdP-Landesvorsitzenden eindeutige Neuregelungen bzw. Nachbesserungen enthalten muss.

Wir fordern, so Seidenspinner weiter, die Wiederherstellung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage, analog Bayern. Durch das Streichen der Ruhegehaltsfähigkeit, so Rüdiger Seidenspinner, wurden die Polizeibeamtinnen und –beamte des Landes Baden-Württemberg um einen traditionell und rechtlich begründeten ruhgehaltsfähigen Gehaltsbestandteil betrogen. Hier kann gute Leistung durch die Landesregierung honoriert werden.
Für die GdP, so deren Landesvorsitzender, gilt es nun klare und eindeutige Detailregelungen zu erarbeiten. Wir haben noch eine Menge Arbeit vor uns, so der GdP-Chef weiter. Jetzt kann man unter Beweis stellen, ob man als Landesregierung die sehr gute Arbeit der Polizei honorieren oder nur sparen möchte.

Herausgeber:
Gewerkschaft der Polizei
Landesbezirk Baden-Württemberg
Maybachstr. 2
71735 Eberdingen-Hochdorf
07042/879-0

Rufnummer für Rückfragen:
Rüdiger Seidenspinner, Landesvorsitzender, mobil 01577/4874539
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