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GdP-Rechtsabteilung

Information zur Widerspruchsbearbeitung und Auszahlung von Nachzahlungen für die Jahre vor 2020

Die GdP informiert hier über die Widerspruchsbearbeitung und Auszahlung von Nachzahlungen für die Jahre vor 2020 im Rahmen des Gesetzes über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg 2022 und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (BVAnp-ÄG 2022).

Gemäß Art. 34 Abs. 1 und Art. 35 BVAnp-ÄG 2022 wird das LBV ab Mai 2023 sukzessive über die nicht bestandskräftigen Widersprüche bzw. Anträge auf Nachzahlung für die Jahre vor 2020 entschieden. Es wird zu Nachzahlungen kommen, wenn die Widersprüche bzw. Anträge begründet sind. Die Bearbeitung der Widersprüche wird sich nach Mitteilung des Innenministeriums für Finanzen bis Anfang 2024 hinziehen.

Das LBV wird ab Mitte Mai 2023 Informationen auf seiner Website bereithalten.

Widersprüche, die sich gegen das Haushaltsbegleitgesetz 2013/2014 richten können, noch nicht verabschiedet werden, da noch Gerichtsverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht anhängig sind. Für die Betroffenen entstehen dadurch keine Nachteile, da das Ministerium für Finanzen zugesagt hat, dass alle Betroffenen von einer Anpassung profitieren werden.
Da die Besoldung als Grundlage der Berechnung der Versorgung dient, sind auch Versorgungsempfänger angesprochen. Da die Versorgung seit Ihrer Berechnung nicht der verfassungsrechtlich gebotenen amtsangemessenen Alimentierung entsprochen bzw. auch in den Folgejahren nicht entsprochen hat.

Scheuen Sie sich nicht, bei Fragen oder Problemen direkt Kontakt zur Rechtsabteilung der GdP Baden-Württemberg aufzunehmen. Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Telefon: 07042 879-263
Email: rechtsabteilung@gdp-bw.de
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