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Gewerkschaft der Polizei fordert Nachbesserung der Dienstrechtsreform:

Keine Sonderopfer für Polizisten

Eberdingen.

„Wir haben kein Verständnis dafür, dass man in Baden-Württemberg immer schlauer sein will, als in anderen Bundesländern. Während ein Gutachten in Rheinland-Pfalz zweifelsfrei feststellt, dass die dort eingeführte Lebensarbeitszeitverlängerung für Polizei zu einer fast 100% Erhöhung der begrenzten Dienstfähigkeit geführt hat und somit unsinnig ist, will Baden-Württemberg das Rad noch einmal neu erfinden und genau dieselben Fehler machen, wie sein Nachbarland.“, so der GdP-Landesvorsitzende Rüdiger Seidenspinner.

Der Gewerkschaftsbeirat der Gewerkschaft der Polizei in Baden-Württemberg ist das höchste Gremium der GdP, welches sich zwischen deren Landesdelegiertentagen zu aktuellen Themen im Bereich der Inneren Sicherheit trifft.
Rüdiger Seidenspinner, Landesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei in Baden-Württemberg, fand anlässlich der diesjährigen Beiratssitzung in Stuttgart, an der rund 100 GdP-Funktionsträger aus dem ganzen Land teilnahmen klare Worte:

„Bei allem Verständnis für eine möglicherweise erforderlich gewordene Reform des Dienstrechtes wird es mit der GdP keine Veränderungen geben, die Sonderopfer von den Polizeibeschäftigten abverlangt“.

Besonders verärgert zeigte sich der GdP-Chef über die uneingeschränkten Pläne zur Verlängerung der Lebensarbeitszeit nach der „Holzhammermethode“.

Seidenspinner: „Wir haben kein Verständnis dafür, dass man in Baden-Württemberg immer schlauer sein will, als in anderen Bundesländern. Während ein Gutachten in Rheinland-Pfalz zweifelsfrei feststellt, dass die dort eingeführte Lebensarbeitszeitverlängerung für Polizei zu einer fast 100% Erhöhung der begrenzten Dienstfähigkeit geführt hat und somit unsinnig ist, will Baden-Württemberg das Rad noch einmal neu erfinden und genau dieselben Fehler machen, wie sein Nachbarland.“

Der Gewerkschaftsbeirat, der die Interessen von rund 15.000 Polizeibeschäftigten in Baden-Württemberg vertritt, formulierte eine erste Stellungnahme mit folgenden Eckpunkten:
    Die Gründe für die bis jetzt geltende Sonderaltersgrenze für die Polizeibeamtinnen und –beamte haben nach wie vor Gültigkeit bzw. treffen mehr denn je zu. Untermauert wird dies auch durch ein Gutachten aus Rheinland-Pfalz. Dort wurde die Lebensarbeitszeit bereits vor Jahren erhöht und nun wissenschaftlich evaluiert. Das Ergebnis ist eindeutig. Die Erhöhung der Lebensarbeitszeit führt zu einer fast 100% Erhöhung der begrenzten Dienstfähigkeit. Deshalb lehnt die GdP eine Anhebung ab. Sollte sie nicht verhindert werden können, kann sie nur greifen, wenn die Polizistinnen und Polizisten in besonders belastenden Diensten (z.B.: Wechselschichtdienst) ab einer noch zu definierenden Altersgrenze eine deutliche Reduzierung der Wochenarbeitszeit erfahren.
    Diese reduzierte Wochenarbeitszeit muss auch für die Polizistinnen und Polizisten gelten, die sich für eine freiwillige Verlängerung der Lebensarbeitszeit entscheiden. Dadurch werden längere Regenerationsphasen möglich, die erforderlich sind, den Dienst auch über die 60-Jahresgrenze hinaus zu leisten.
    Die Einführung der 45 Jahresgrenze analog des Rentenrechts für langjährige Versicherte stellt gerade für Polizeibeamtinnen und
      –beamte eine nicht erreichbare Hürde dar. Hier muss eine Sonderregelung für Polizistinnen und Polizisten gefunden werden, dass diese nach Erreichen der Höchstversorgungsgrenze von 71,75 % mit 40 Dienstjahren und der dann geltenden Altersgrenze für Polizistinnen und Polizisten liegen muss. Sollte dem nicht Rechnung getragen werden, würde dies ein Sonderopfer für die Polizei darstellen. Dies lehnt die GdP eindeutig ab.
    Die Übernahme der Tabelle zur stufenweise Anhebung der Pensionsgrenze analog des DNeuG des Bundes, stellt unserer Ansicht nach ebenfalls ein Sonderopfer für die Polizei dar, weil es sich bei den 18 Stufen der Anhebung bei den Vollzugsbeamten aus keinen reinen Jahresschritten handelt. Dieses Sonderopfer lehnt die GdP ebenfalls ab.
    Des Weiteren gehören klare Signale im Bereich Arbeitszeit hinsichtlich der EU-Arbeitsschutz und -zeitrichtlinien gesetzt. Ebenso fordert die GdP auch eindeutige Neuregelungen bzw. Nachbesserungen bei der Erschwerniszulagenverordnung, insbesondere
        Ø Halbierung der Wechselschichtdienstzulage aufheben,
        Ø Die Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten (DuZ) muss deutlich erhöht werden,
        Ø DuZ muss durchweg steuerfrei ausbezahlt werden und bei den Gehalts- und Lohnerhöhungen mit einbezogen werden,
        Ø die Zulagen für unsere Spezialeinheiten wie SEK und MEK müssen kräftig erhöht werden, denn es gibt keinen Grund, warum Beamte der GSG 9 eine höhere Zulage erhalten, wie die unseres SEK´s und unserer MEK´s,
        Ø für die BFEen muss eine eigene Erschwerniszulage geschaffen werden und
        Ø die Anforderungen für die Schichtzulage müssen so formuliert werden, dass sie auch Kolleginnen und Kollegen der Bereitschaftspolizei gewährt werden kann, denn deren Dienst ist mindestens genauso schwer, wie der des Schichtdienstes
    Die GdP fordert für belastende Dienste zumindest ein kleines Stück an Regenerationsmöglichkeit zu bieten. Stichwort „Gesundheitsschutz – Gesundheitsfürsorge“. Die Gesundheit ist das höchste Gut, auch das eines Polizeibeamten. Deshalb sollte alles daran gesetzt werden, dass diese erhalten werden kann. Die GdP fordert im Rahmen der Gesundheitsfürsorge – und vorsorge eine Erhöhung des Zusatzurlaubes, bei dem auch die tarifvertragliche Regelungen greifen. Damit würde für die betroffenen Beschäftigten die gesundheitlich notwendige Regenerationsphasen variabler gestalten werden können.

    Die GdP fordert die Wiederherstellung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage, analog Bayern. Durch das Streichen der Ruhegehaltsfähigkeit werden die Polizeibeamtinnen und –beamte des Landes Baden-Württemberg um einen traditionell und rechtlich begründeten ruhgehaltsfähigen Gehaltsbestandteil betrogen. Hier kann gute Leistung durch die Landesregierung honoriert werden.
    Die GdP fordert als Ersatz für den nicht mehr vorgesehenen § 48 BeamtVG (Ausgleichszahlung i.H.v. 4091.-Euro) die Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage, analog der rechtlichen Regelung in Bayern.

Die GdP wird die zur Verfügung stehende Zeit der Anhörung nutzen um mit ihren Experten die Vorlagen zu überarbeiten und gemeinsam mit den weiteren öD-Gewerkschaften im DGB eine Stellungnahme vorlegen.
Der DGB wird als Spitzenorganisation gemeinsam mit GdP, Verdi, GEW und IG BAU alle erforderliche Gespräche führen und versuchen die notwendigen Veränderungen zu erreichen.

Herausgeber:
Gewerkschaft der Polizei
Landesbezirk Baden-Württemberg e.V.
Maybachstr. 2
71735 Eberdingen-Hochdorf
Rückfragen: Rüdiger Seidenspinner, 01577/487 45 39
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