Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) fordert die Landesregierung auf, sich an der Entscheidung der bayerischen Staatsregierung zu orientieren und durch eine Eilentscheidung die Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage auch für die baden-württembergischen Polizeibeamtinnen und –beamten über den 31.12.2007 hinaus sicherzustellen.