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Urlaubsregelung im Wechselschichtdienst

Klage gegen die aktuelle Urlaubsregelung - Zwischeninformationen

Wie wir euch ja bereits im November dieses Jahres mitteilten, hat die GdP Hamburg eine Klage gegen die aktuelle Urlaubsregelung der ZD54 unterstützt. Am 19. Dezember 2012 fand die erste mündliche Anhörung vor dem Arbeitsgericht Hamburg statt. Die Darlegung der Position des Arbeitgebers erfolgte durch eine Kollegin des Justiziariats.

Bei dieser ersten Anhörung wies die Vorsitzende Richterin darauf hin, dass bei weniger als 5 Arbeitstagen in der Woche der Urlaubsanspruch entsprechend umzurechnen ist (so auch im TV-L geregelt). Im Ergebnis müssen sich dabei aber 6 Wochen Urlaub ohne Plus- oder Minusstunden ergeben.

Ferner äußerte die Vorsitzende Richterin ihre Zweifel, ob nach erfolgter Urlaubsbewilligung durch den Arbeitgeber einseitig Freischichten in den bereits bewilligten Urlaub geplant werden können. Sie regte an, dass der Versuch unternommen werden sollte, in dieser Angelegenheit eine Regelung zwischen den Parteien, unter Beteiligung des Personalrats, herbeizuführen.

Wir als GdP Hamburg halten diesen Vorschlag für angebracht. Daher werden wir Anfang Januar nächsten Jahres erste Gespräche mit - J - führen mit dem Ziel, in dieser Frage eine akzeptable Einigung zu erreichen. Das Gericht hat hierzu beiden Parteien eine Frist bis zum 31. Januar 2013 gesetzt.

Die GdP Hamburg bleibt in dieser Angelegenheit am Ball und wird euch weiterhin über alle Neuigkeiten informieren.

Landesfachbereich Verwaltung
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