Einigung bei den Tarifverhandlungen erzielt
• Erhalt der Sonderzuwendungen für 2005 u. 2006, ab 2007 in reduzierter Form
• Erhalt des Kündigungsschutzes
• leistungsorientierte Bezahlung
• bis 2007 jährliche Einmalzahlungen von insgesamt 300 Euro
Die Ergebnisse im Einzelnen:
Arbeitszeit
Die wöchentliche Arbeitszeit in Ost und West wird auf einheitlich 39 Stunden festgelegt, d. h. im Westen eine halbe Stunde mehr, im Osten eine Stunde weniger. Bei den Kommunen kann durch landesbezirkliche Tarifverträge die Arbeitszeit auf bis zu 40 Stunden verlängert werden.
Einmalzahlungen für West und Ost (Bund)
300,- € in 2005 (je 100,- € zum 1.4., 1.7.. und 1.10.)
300,- € in 2006 und 2007 (je 150,- € zum 1.4. und 1.7.)
Weitere Anpassung der Ostentgelte (VKA) an das Westniveau in Höhe von je 1,5 % in den nächsten 3 Jahren
Weihnachts- und Urlaubsgeld
werden in einer Jahressonderzahlung 2005 und 2006 auf der bisherigen Grundlage gezahlt, ab 2007 dynamisierte Jahressonderzahlung unterschiedlich nach den Entgeltgruppen
Urlaub
Besitzstandsregelung für Beschäftigte
für neu Eingestellte bis zum 30. Lebensjahr = 26 Arbeitstage
bis zum 40. Lebensjahr = 29 Arbeitstage
ab dem 41. Lebensjahr = 30 Arbeitstage
Unkündbarkeit
Diese langumstrittene Regelung bleibt unverändert bestehen.
Laufzeit
Die Mindestlaufzeit des neuen Tarifvertrages gilt bis zum 30. 12. 2007.
Die GdP erwartet ein einheitliches Tarifrecht für Bund, Länder und Gemeinden und fordert die Verantwortlichen im Senat auf, das Tarifergebnis mit dem darin enthaltenen neuen Tarifrecht auch für die Angestellten in Hamburg zu übernehmen.
Der Landesvorstand