Einkommensrunde 2011
Wenn die Tarifauseinandersetzung eskaliert
Informationen zum Arbeitskampf
Was ist ein Streik?
Ein Streik ist eine gewerkschaftliche Kampfmaßnahme zur Erreichung
tariflich regelbarer Ziele.
Hinsichtlich der Dauer und Intensität eines Streiks unterscheidet man den so
genannten Erzwingungs- oder Warnstreik. Während der Erzwingungsstreik
grundsätzlich bis zur Erreichung des Kampfzieles geführt werden soll,
besteht der Zweck eines Warnstreiks darin, durch die Ausübung von Druck,
Tarifverhandlungen zu erzwingen oder aber festgefahrene
Tarifverhandlungen zu beleben.
Wann ist ein Warnstreik rechtmäßig?
Nach ständiger Rechtsprechung muss ein Streik, damit er rechtmäßig ist,
gewerkschaftlich organisiert sein. Ruft daher die Gewerkschaft der Polizei die
Beschäftigten zu einem Warnstreik auf, gilt dieser als gewerkschaftlich
organisiert.
Darüber hinaus muss ein Warnstreik ein tariflich regelbares Ziel
(i.d.R. Arbeitsbedingungen) anstreben.
Weiterhin darf ein Warnstreik nicht gegen die Friedenspflicht verstoßen, d.h.
er darf nicht erfolgen, solange noch ein nicht abgelaufener Tarifvertrag
existiert.
Hinweis: Eine gültige Notdienstvereinbarung existiert zurzeit nicht.
Unsere Forderung:
50 € Sockelbetrag plus 3%
GUTE LEUTE… GUTE ARBEIT… GUTES GELD
Ein Streik ist eine gewerkschaftliche Kampfmaßnahme zur Erreichung
tariflich regelbarer Ziele.
Hinsichtlich der Dauer und Intensität eines Streiks unterscheidet man den so
genannten Erzwingungs- oder Warnstreik. Während der Erzwingungsstreik
grundsätzlich bis zur Erreichung des Kampfzieles geführt werden soll,
besteht der Zweck eines Warnstreiks darin, durch die Ausübung von Druck,
Tarifverhandlungen zu erzwingen oder aber festgefahrene
Tarifverhandlungen zu beleben.
Wann ist ein Warnstreik rechtmäßig?
Nach ständiger Rechtsprechung muss ein Streik, damit er rechtmäßig ist,
gewerkschaftlich organisiert sein. Ruft daher die Gewerkschaft der Polizei die
Beschäftigten zu einem Warnstreik auf, gilt dieser als gewerkschaftlich
organisiert.
Darüber hinaus muss ein Warnstreik ein tariflich regelbares Ziel
(i.d.R. Arbeitsbedingungen) anstreben.
Weiterhin darf ein Warnstreik nicht gegen die Friedenspflicht verstoßen, d.h.
er darf nicht erfolgen, solange noch ein nicht abgelaufener Tarifvertrag
existiert.
Hinweis: Eine gültige Notdienstvereinbarung existiert zurzeit nicht.
Unsere Forderung:
50 € Sockelbetrag plus 3%
GUTE LEUTE… GUTE ARBEIT… GUTES GELD