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Entscheidung TdL

Urlaubsanspruch altersunabhängig!

Urlaubsansprüche 2011 und 2012 für Tarifbeschäftigte

Die Mitgliederversammlung der TdL hat beschlossen im Rahmen des § 26 Absatz 1 Satz 2 TV-L für die Jahre 2011 und 2012 bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen des § 26 TV-L altersunabhängig einen Urlaub in Höhe von jeweils 30 Arbeitstagen zu gewähren; entsprechendes gilt für gleichlautende tarifvertragliche Urlaubsregelungen.“

Das bedeutet, dass alle Personen, die unter den Geltungsbereich des TV-L fallen
für 2011 und 2012 jeweils übertariflich einen Urlaubsanspruch von einheitlich 30
Arbeitstagen (bei der 5-Tage-Woche) zuerkannt bekommen.

Der hiermit entstandene „Mehrurlaubsanspruch“ aus 2011 muss bis spätestens
31. Dezember 2012 genommen (vollständig abgewickelt) worden sein. Der bisher
schon tariflich zustehende Urlaubsanspruch aus 2011 ist wie bisher bis
spätestens 30. September 2012 zu realisieren. Entsprechend gilt für den
Urlaubsanspruch für das Jahr 2012 einschließlich des eventuell zustehenden
„Mehrurlaubs“, dieser ist als einheitlicher Anspruch bis spätestens zum 30.
September 2013 zu nehmen.

Vor dem heutigen Tage ausgeschiedene Tarifbeschäftigte erhalten eine
Abgeltung erhöhter Urlaubsansprüche, wenn sie diese im Rahmen der
Ausschlussfrist bis spätestens sechs Monate nach Beendigung ihres
Arbeitsverhältnisses schriftlich geltend gemacht haben. Beschäftigten, die nach
Bekanntgabe der Urlaubsregelung 2011/2012 aus ihrem Arbeitsverhältnis
ausscheiden, werden Urlaubsansprüche, die vor Ende des Arbeitsverhältnisses
nicht mehr verwirklicht werden können, abgegolten.

Das heißt für Beamtinnen und Beamten:

Nach Abschluss der Tarifverhandlungen wird geprüft ob eine Änderung der
Verordnung über den Erholungsurlaub (HmbEUrlVO) erforderlich ist. Sollte sich
in diesem Zuge ein Mehrurlaub ergeben, wird eine Regelung zur Nachgewährung
für die Jahre 2011 und 2012 getroffen. Einzelne Anträge müssen nicht gestellt
werden!
Dein Landesfachbereich Verwaltung
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