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Jede Waffe weniger in falschen Händen ist ein Erfolg und verbessert die Sicherheit der Bürger und der Polizistinnen und Polizisten!!

GdP zum 10-Punkteprogramm der SPD gegen Waffen

Hamburg.

Grundsätzlich begrüßt die GdP jede Initiative, die sich gegen missbräuchliche Nutzung von Waffen jeglicher Art richtet, um den Dienst für die Polizistinnen und Polizisten sicherer zu machen und um die Innere Sicherheit zu stärken. Dabei ist es sinnvoll, eine konzeptionelle Strategie vorzubereiten, die nicht nur die Gesetzeslage ändert, sondern alle Bereiche berücksichtigt, die mit Waffen in Berührung kommt.

GdP zum Totalverbot von Hieb- und Stichwaffen

Ein Totalverbot von Hieb- und Stichwaffen ist in soweit anzustreben, als dass es alltagstauglich bleiben muss - dabei ist der Gebrauchsbereich von Haushaltsgegenständen zu berücksichtigen. Tötungsdelikte z.B. sind oft Beziehungstaten. Ein Küchenmesser ist lang und scharf, kann auch sehr spitz und insgesamt gefährlich sein. So hat eine Untersuchung in Frankfurt für den Bereich der Tötungsdelikte ergeben, dass das Küchenmesser häufigstes Tatmittel gewesen ist. Deshalb alle Küchenmesser verbieten zu wollen, würde kaum jemand wollen.



Bei dem Verbot von Stichwaffen darf es nicht dazu kommen, dass der Segler mit seinem Rettungsmesser und der Campingfreund, der seine Kartoffeln schält, zum Straftäter wird. Dies muss ausgeschlossen bleiben.

Es ist richtig, den Zugang zu Waffen schon beim Kauf zu erschweren bzw. zu kontrollieren. Ein Täter, der eine Waffe missbräuchlich benutzen will, wird diese nach einem Kauf nicht freiwillig bei einer Behörde registrieren lassen. Der Handel muss dazu eine Kartei / Datei führen, in dem technische Daten und die Personalien der Käufer festgehalten werden. Der Handel sollte auf Spezialgeschäfte beschränkt werden.



Das Verbot von Softair- und täuschend echten Spielzeugwaffen ist eine langjährige Forderung der GdP. Der Erlass eines Führungsverbotes so genannter "Imitate" ist sinnvoll. Dabei soll nicht das spielende Kind kriminalisiert werden. Das offene Herumtragen von täuschend echten Imitaten in der Öffentlichkeit durch Jugendliche oder Erwachsene stellt jedoch ein hohes Droh- und Gefährdungspotential da! Straftaten könnten bereits erfüllt sein, wenn sich ein Opfer bedroht fühlt - unabhängig davon, ob eine Waffe echt ist oder nicht...

Die straffreie Rückgabe von Waffen hat sich in der Vergangenheit eher weniger bewehrt. Dennoch sollte diese Möglichkeit zur Verfügung gestellt werden. Die Anonyme Abgabe von Waffen sollte angeboten werden. Selbst wenn ein Straftäter sich so einer Waffe entledigen würde, ist es immer noch besser, als würde sie irgendwo im See versenkt.



Das Verbot des Führens von Waffen für bestimmte örtliche Bereiche und Veranstaltungsorte sollte eine Selbstverständlichkeit sein. In diesem Bereich müssen Maßnahmen in Zusammenarbeit Veranstalter und Polizei abgesprochen werden. Selbst sog. Detektorportale halten wir bei genauer Prüfung des Einzelfalles für sinnvoll. Dabei müssen der Polizei aber auch die tatsächlichen Handlungsmöglichkeiten gegeben werden, um solche Regelungen umsetzen zu können.



Grundsätzlich müssen alle neuen Gesetzesverschärfungen realisierbar sein. Ohne eine ausreichende Präsenz der Polizei wird kein Gesetz richtig umgesetzt werden können.

Jede Waffe weniger ist ein Erfolg, ein Beitrag zum Schutz der Bevölkerung und verbessert die Sicherheit der Polizistinnen und Polizisten.


Jürgen Lamp André Bunkowksy
Pressestelle Landesvorsitzender
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