Urlaubsanspruch ZD 54
Individuelle Berechnung im Wechselschichtdienst
Freischichten führen zu einer Reduzierung des Erholungsurlaubes
Der Arbeitgeber ist der Ansicht, dass bei den Beschäftigten der ZD 54 aufgrund der Freischichten die
Grundlage für eine 5-Tage-Woche nicht gegeben ist. Aus diesem Grund soll hier der eigentliche Urlaubsanspruch zum Jahresende anhand der tatsächlich geleisteten Schichten errechnet und bekanntgegeben werden.
Das bedeutet im Klartext: Die Freischichten führen zu einer Reduzierung des Erholungsurlaubes.
Die GdP ist der Meinung, dass diese Berechnung rechtlich nicht zulässig ist. Der Urlaubsanspruch darf
wegen der Freischichten nicht reduziert werden.
Die GdP wird eine Reduzierung des Urlaubsanspruches bei den Kolleginnen und Kollegen
der ZD 54 nicht akzeptieren und hat deshalb zunächst einen Anwalt beauftragt, der in dieser Angelegenheit
die Rechtslage prüft.
Grundlage für eine 5-Tage-Woche nicht gegeben ist. Aus diesem Grund soll hier der eigentliche Urlaubsanspruch zum Jahresende anhand der tatsächlich geleisteten Schichten errechnet und bekanntgegeben werden.
Das bedeutet im Klartext: Die Freischichten führen zu einer Reduzierung des Erholungsurlaubes.
Die GdP ist der Meinung, dass diese Berechnung rechtlich nicht zulässig ist. Der Urlaubsanspruch darf
wegen der Freischichten nicht reduziert werden.
Die GdP wird eine Reduzierung des Urlaubsanspruches bei den Kolleginnen und Kollegen
der ZD 54 nicht akzeptieren und hat deshalb zunächst einen Anwalt beauftragt, der in dieser Angelegenheit
die Rechtslage prüft.