Tarifrunde 2015 im Öffentlichen Dienst
Tarifeinigung mit TdL in vierter Verhandlungsrunde
Als einen zufriedenstellenden Erfolg haben die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes im DGB die am späten Samstagabend, 28. März 2015, mit 4,6 Prozent Reallohnsteigerung im Gesamtvolumen getroffene Einigung in der Tarifrunde für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in den Bundesländern bezeichnet.
Oliver Malchow, Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP): "Unsere zahlreichen Warnstreiks und Demonstrationen haben sich gelohnt und dem Verhandlungsmarathon in der 4. Runde den entscheidenden Impuls gegeben. Dafür danke ich allen Kolleginnen und Kollegen die mit großem Einsatz gekämpft haben. Die Beschäftigten erhalten ab dem 1. März 2015 2,1 Prozent. Ab dem 1. März 2016 erhöht sich das Einkommen um weitere 2,3 Prozent, mindestens aber um 75 Euro. Damit konnte der Anschluss an den Tarifabschluss des Bundes gefunden werden. Gleichzeitig konnten Eingriffe in das Leistungsrecht der VBL abgewehrt werden." Die Bundestarifkommission (BTK) der Gewerkschaft der Polizei nahm das Ergebnis mit großer Mehrheit an.
Kerstin Philipp, stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende und im Geschäftsführenden Bundesvorstand für den Tarifbereich zuständig: "Wir haben es geschafft, eine deutliche Reallohnsteigerung zu erreichen und Kürzungen in der Altersversorgung abgewehrt. Der erzielte Mindestbetrag von 75 Euro ist für die Beschäftigten gut, wichtig und richtig. Für meine Kolleginnen und Kollegen in den neuen Bundesländern ist es von großer Bedeutung, dass nach Jahrzehnten der Ungleichheit endlich auch eine stufenweise Angleichung der Jahressonderzahlung Ost an West erreicht werden konnte."
Das Ergebnis im Einzelnen:
- 2,1 % ab 1. März 2015
- weitere 2,3 % ab 1. März 2016, mindestens aber 75 Euro
- Laufzeit 24 Monate (bis zum 31.12.2016)
- Erhöhung Auszubildendenvergütung: ab 1. März 2015 Festbetrag um 30 Euro, ab 1. März 2016 um einen weiteren Festbetrag von 30 Euro, Urlaubsanspruch einheitlich 28 Tage im Kalenderjahr bei Fünf-Tage-Woche, Beschäftigungssicherung: ab 1. Januar 2015 wird der § 19 TVA-L BBiG verlängert
- befristete Arbeitsverhältnisse: hinsichtlich der befristeten Beschäftigungsverhältnisse ist bereits eine Untersuchung von Bund und Gewerkschaften bzgl. der Befristungspraxis im öD in Auftrag gegeben worden; anschließend werden die Verhandlungen mit den Ländern hinsichtlich eines Handlungsbedarfs aufgenommen
Tarifpolitische Information zur Tarifeinigung mit TdL als PDF-Download
Finanzminister Söder hat umgehend die Eins-zu-Eins-Übertragung des Tarifergebnisses auf die bayerischen Beamtinnen und Beamten sowie auf die bayerischen Versorgungsempfänger bestätigt. Die Besoldung steigt damit rückwirkend zum 01.03.2015 um 2,1 % sowie zum 01.03.2016 um 2,3 %, mindestens aber um 75 €.
EMailNews 11/2015 - Söder signalisiert Übertragung des Tarifergebnisses auf Beamte als PDF-Download