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GdP-Forderung bleibt unberücksichtigt ! Hamburg lehnt Verlängerung der Übergangsfrist für die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage ab.

Hamburg.

Mit Schreiben vom 28.August 2007 hatte die GdP gegenüber Innensenator Udo Nagel eine Verlängerung der Übergangsfrist für die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage gefordert. Diese Forderung hat nunmehr der Staatsrat Dr. Volkmar Schön in einem Schreiben vom 16. Oktober 2007 zurückgewiesen !

Mit einer Pressemitteilung vom 04. Juli 2007 teilte das Bayerische Staatministerium des Innern mit, dass aufgrund einer vereinbarten Regelung zwischen Innen- und Finanzministerium die Ruhegehaltsfähigkeit der Zulage für Feuerwehr- und Polizeibeamte ab der Besoldungsgruppe A 10, die am 01.01.2008 entfallen wäre, bis zum Jahre 2010 hinaus erhalten bleibt.

Bis zum Jahre 2010 soll in Bayern die anstehende Dienstrechtsreform umgesetzt werden und somit zunächst ein finanzieller Nachteil für die Beamten vermieden werden.

Die GdP-Hamburg erachtet dieses Vorgehen als beispielhaft und forderte mit Schreiben vom 28. August 2007 Innensenator Udo Nagel dazu auf, ebenfalls die Übergangsfrist für die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage zu verlängern.

Dieser Forderung kam der Staatsrat der Innenbehörde Dr. Volkmar Schön nicht nach.

Zur Begründung verwies er in seinem Schreiben vom 16. Oktober 2007 unter anderem darauf, dass erste Reaktionen der norddeutschen Länder zeigten, dass für eine Verlängerung der mit dem VReformG 1998 geschaffenen Übergangsregelung keine Veranlassung gesehen wird.

Die GdP bedauert diese Antwort ausdrücklich, wird sich aber weiter für eine spätere gesetzliche Festschreibung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage einsetzen.

Jan-Ontjes Güldenzoph - Geschäftsführer / Rechtsanwalt.
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