Das Leistungspaket der GdP!
Die GdP – unsere Leistungen in der Übersicht
Die GdP ist die größte und einflussreichste Gewerkschaft im Polizeibereich. Seit über 50 Jahren setzt sie sich auf allen politischen Ebenen und in der Personalratsarbeit innerhalb der Polizei für die Verbesserung der beruflichen Lage aller Polizeibeschäftigten ein. Die GdP ist nicht nur in den Dienststellen für ihre Kolleginnen und Kollegen da, sondern unterstützt ihre Mitglieder auch bei Großeinsätzen vor Ort.
Und auch die Meinung der GdP ist gefragt – die Gewerkschaft der Polizei ist geschätzter Ansprechpartner unterschiedlichster polizeilicher und politischer Gruppen. Als Stimme der Polizei genießt die GdP in der Öffentlichkeit hohes Ansehe
Die Risiken eines verantwortungsvollen Berufes und unserer modernen, technisierten Umwelt kann niemand allein tragen. Die Gewerkschaft der Polizei bietet ihren Mitgliedern deshalb Leistungen an, die entweder durch den Gewerkschafts-Mitgliedsbeitrag abgegolten sind oder durch besondere Gruppen- bzw. Rahmenverträge zu besonders günstigen Konditionen angeboten werden.
Eine GdP-Leistung, die jede Polizistin und jeder Polizist bei Streitfällen aus dem Dienst- bzw. Arbeitsverhältnis benötigt. Bei zivil- und strafrechtlichen Verfahren sowie Verfahren im Öffentlichen Recht gewährt die GdP umfassenden Rechtsschutz. Voraussetzung ist, dass ein dienstlicher Zusammenhang festzustellen ist. Eine Ausnahme gilt für Disziplinarverfahren. Hier wird grundsätzlich Rechtschutz gewährt.
Auch bei einem Wege-Unfall, also Verletzungen bei der Anreise zum Dienst oder der Fahrt in den Feierabend bietet die GdP bei Ersatz-Ansprüchen an den Dienstherrn Rechtsschutz.
Versichert sind alle im aktiven Dienst stehenden Mitglieder. Hundertprozentige Sicherheit gibt es in keinem Beruf; auch bei der Polizei nicht. Jedem Polizeibeschäftigten kann im Dienst ein Missgeschick unterlaufen. Zum Umfang der bestehenden Diensthaftpflicht-Regressversicherung gehört es, die im aktiven Dienst stehenden Mitglieder der GdP vor Rückgriffs- und Haftpflichtansprüchen des Bundes bzw. der Länder aus Schäden, die die versicherten Polizeiangehörigen im Dienst (grob fahrlässig) anrichten, zu schützen. Wichtig zu jedem Schadenfall: Den Personalrat einschalten!
Mit folgenden Versicherungssummen:
Auch für das berechtigte dienstliche und außerdienstliche Führen und Benutzen sämtlicher vom Dienstherrn zu Dienstzwecken zur Verfügung gestellten Dienstwaffen (Schusswaffen und Reizstoffsprühgeräte sowie sonstige Waffen – Hieb-, Stoß-, Stich- und Schlagwaffen, Elektroschockgeräte/Taser u.a.) gewährt unser Versicherer Versicherungsschutz.
Voraussetzung für diese Leistung ist, dass die dienstlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes/Bundes greifen, der außerdienstliche Bereich umfasst ist und die jeweiligen Voraussetzungen vom GdP-Mitglied erfüllt werden.
Abhandenkommensschäden, die im Zusammenhang mit der Auskleidung beim Ausscheiden aus dem Polizeidienst erkannt werden, sind nicht versichert.
Bei Regressforderungen des Dienstherrn, die sich aus dem Führen von Polizeifahrzeugen, Polizeibooten, Polizeihubschraubern, Polizeihunden und Polizeipferden ergeben.
Mit folgenden Versicherungssummen:
In den Landesbezirken Baden-Württemberg, Bayern und Hamburg bestehen gesonderte Verträge.
Durch die Mitgliedschaft in der Gewerkschaft der Polizei ist jedes Mitglied - unabhängig von anderen Unfallversicherungen - auch gegen Unfall versichert. Der Unfallversicherungsschutz gilt innerhalb und außerhalb des Dienstes weltweit – ab dem 01.01.2010 - mit folgenden Summen:
Für GdP-Mitglieder sowie deren Ehe/Lebenspartner, die einen GdP-Rentenvertrag bei der SIGNAL IDUNA Leben abgeschlossen haben, besteht Unfallversicherungsschutz mit folgenden ab dem 09.03.2017 geltenden Versicherungssummen:
Sollten Sie weitere Informationen benötigen oder Rückfragen haben, so steht Ihnen Kollegin Diana Lühr (Organisations- und Servicegesellschaft - OSG) unter der Telefonnummer : 0211 - 7104 - 202 gerne zur Verfügung.
Trauerfälle kosten Geld. Und zwar nicht wenig Geld. Auch hier steht die GdP ihren Mitgliedern und ihren Ehegatten bei. Mit bis zu 500 € Sterbegeldbeihilfe bei Tod des Mitgliedes selber sowie seines Ehegatten (hier 350,- €). Eine Leistung, die ebenfalls schon im Beitrag enthalten ist.
* Zutritt zum Mitgliederbereich im www.gdp.de, dem Internetauftritt der Gewerkschaft der Polizei mit aktuellen Informationen und ausführlichen Hintergründen.
* Das monatliche Mitgliedermagazin DEUTSCHE POLIZEI
* Seminare zu berufs- und gesellschaftspolitischen Themen – aktuell bei den GdP-Landesgeschäftsstellen zu erfragen.
* GdP-Mitgliedsausweis mit Foto im handlichen Scheckkartenformat – fünfsprachig und damit eine Hilfe auch bei Auslandsreisen.
* Info-Broschüren (Vorbereitung auf den Ruhestand, Arbeitshilfen zu Themen wie Mobbing, Konfliktbewältigung, Argumente gegen Rechts u. v. m.)
Ein umfangreiches Leistungspaket steht unseren Mitgliedern in allen Situationen zur Seite.
Die GdP – die Gewerkschaft für ihre Mitglieder |
Die GdP ist die größte und einflussreichste Gewerkschaft im Polizeibereich. Seit über 50 Jahren setzt sie sich auf allen politischen Ebenen und in der Personalratsarbeit innerhalb der Polizei für die Verbesserung der beruflichen Lage aller Polizeibeschäftigten ein. Die GdP ist nicht nur in den Dienststellen für ihre Kolleginnen und Kollegen da, sondern unterstützt ihre Mitglieder auch bei Großeinsätzen vor Ort.
Und auch die Meinung der GdP ist gefragt – die Gewerkschaft der Polizei ist geschätzter Ansprechpartner unterschiedlichster polizeilicher und politischer Gruppen. Als Stimme der Polizei genießt die GdP in der Öffentlichkeit hohes Ansehe
Einfach stark: Die GdP und ihr Leistungspaket |
Die Risiken eines verantwortungsvollen Berufes und unserer modernen, technisierten Umwelt kann niemand allein tragen. Die Gewerkschaft der Polizei bietet ihren Mitgliedern deshalb Leistungen an, die entweder durch den Gewerkschafts-Mitgliedsbeitrag abgegolten sind oder durch besondere Gruppen- bzw. Rahmenverträge zu besonders günstigen Konditionen angeboten werden.
Umfassender Rechtsschutz |
Eine GdP-Leistung, die jede Polizistin und jeder Polizist bei Streitfällen aus dem Dienst- bzw. Arbeitsverhältnis benötigt. Bei zivil- und strafrechtlichen Verfahren sowie Verfahren im Öffentlichen Recht gewährt die GdP umfassenden Rechtsschutz. Voraussetzung ist, dass ein dienstlicher Zusammenhang festzustellen ist. Eine Ausnahme gilt für Disziplinarverfahren. Hier wird grundsätzlich Rechtschutz gewährt.
- Beispiel: Zivilrechtliche Verfahren
Auch bei einem Wege-Unfall, also Verletzungen bei der Anreise zum Dienst oder der Fahrt in den Feierabend bietet die GdP bei Ersatz-Ansprüchen an den Dienstherrn Rechtsschutz.
- Beispiel: Öffentliches Recht
- Beispiel Strafrechtliche Verfahren
- Beispiel: Disziplinarverfahren
Diensthaftpflicht-Regressversicherung |
Versichert sind alle im aktiven Dienst stehenden Mitglieder. Hundertprozentige Sicherheit gibt es in keinem Beruf; auch bei der Polizei nicht. Jedem Polizeibeschäftigten kann im Dienst ein Missgeschick unterlaufen. Zum Umfang der bestehenden Diensthaftpflicht-Regressversicherung gehört es, die im aktiven Dienst stehenden Mitglieder der GdP vor Rückgriffs- und Haftpflichtansprüchen des Bundes bzw. der Länder aus Schäden, die die versicherten Polizeiangehörigen im Dienst (grob fahrlässig) anrichten, zu schützen. Wichtig zu jedem Schadenfall: Den Personalrat einschalten!
Mit folgenden Versicherungssummen:
- 10.000.000 € pauschal für Personen- und Sachschäden
- 100.000 € für Vermögensschäden
- 50.000 € für Schäden durch Abhandenkommen von Dienstschlüsseln/Codekarten
- 52.000 € für Schäden an KFZ durch Fahrzeugpflege und Wartungsarbeiten
- 50.000 € für Schäden durch Abhandenkommen von fiskalischem Eigentum
- 5.000 € für Schäden durch Abhandenkommen von persönlichen Ausrüstungsgegenständen
- 5.000 € für Schäden durch Abhandenkommen von sichergestellten/beschlagnahmten Gegenständen
- 2.000 € für Schäden durch Abhandenkommen von Verwarnungsblöcken
Auch für das berechtigte dienstliche und außerdienstliche Führen und Benutzen sämtlicher vom Dienstherrn zu Dienstzwecken zur Verfügung gestellten Dienstwaffen (Schusswaffen und Reizstoffsprühgeräte sowie sonstige Waffen – Hieb-, Stoß-, Stich- und Schlagwaffen, Elektroschockgeräte/Taser u.a.) gewährt unser Versicherer Versicherungsschutz.
Voraussetzung für diese Leistung ist, dass die dienstlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes/Bundes greifen, der außerdienstliche Bereich umfasst ist und die jeweiligen Voraussetzungen vom GdP-Mitglied erfüllt werden.
Abhandenkommensschäden, die im Zusammenhang mit der Auskleidung beim Ausscheiden aus dem Polizeidienst erkannt werden, sind nicht versichert.
Dienstfahrzeug-Regress-Versicherung |
Bei Regressforderungen des Dienstherrn, die sich aus dem Führen von Polizeifahrzeugen, Polizeibooten, Polizeihubschraubern, Polizeihunden und Polizeipferden ergeben.
Mit folgenden Versicherungssummen:
- 250.000 € für Personenschäden
- 250.000 € für Sachschäden
- 150.000 € für Vermögensschäden
In den Landesbezirken Baden-Württemberg, Bayern und Hamburg bestehen gesonderte Verträge.
Unfall-Versicherung – innerhalb oder außerhalb des Dienstes - |
Durch die Mitgliedschaft in der Gewerkschaft der Polizei ist jedes Mitglied - unabhängig von anderen Unfallversicherungen - auch gegen Unfall versichert. Der Unfallversicherungsschutz gilt innerhalb und außerhalb des Dienstes weltweit – ab dem 01.01.2010 - mit folgenden Summen:
- 3.000 € für den Todesfall
- 4.000 € für den Invaliditätsfall mit Progression 250 % (max. 10.000 €)
- 9.000 € bei gewaltsamen Tod im Dienst durch eine vorsätzliche Straftat eines Dritten
- 5.000 € Bergungskosten
- 5.000 € kosmetische Operationen
- 500 € Kurkosten / Rehakosten
Für GdP-Mitglieder sowie deren Ehe/Lebenspartner, die einen GdP-Rentenvertrag bei der SIGNAL IDUNA Leben abgeschlossen haben, besteht Unfallversicherungsschutz mit folgenden ab dem 09.03.2017 geltenden Versicherungssummen:
- 20.000 € bei gewaltsamen Tod im Dienst durch eine vorsätzliche Straftat eines Dritten
- 7.000 € für den Invaliditätsfall mit Progression 250 % (max. 17.500 €)
- 5.000 € Bergungskosten
- 5.000 € kosmetische Operationen
- 500 € Kurkosten / Rehakosten
Sollten Sie weitere Informationen benötigen oder Rückfragen haben, so steht Ihnen Kollegin Diana Lühr (Organisations- und Servicegesellschaft - OSG) unter der Telefonnummer : 0211 - 7104 - 202 gerne zur Verfügung.
Sterbegeldbeihilfe - beim Tod eines Mitgliedes oder seines Ehepartners - |
Trauerfälle kosten Geld. Und zwar nicht wenig Geld. Auch hier steht die GdP ihren Mitgliedern und ihren Ehegatten bei. Mit bis zu 500 € Sterbegeldbeihilfe bei Tod des Mitgliedes selber sowie seines Ehegatten (hier 350,- €). Eine Leistung, die ebenfalls schon im Beitrag enthalten ist.
Weitere Leistungen, die bereits im Mitgliedsbeitrag enthalten sind: |
* Zutritt zum Mitgliederbereich im www.gdp.de, dem Internetauftritt der Gewerkschaft der Polizei mit aktuellen Informationen und ausführlichen Hintergründen.
* Das monatliche Mitgliedermagazin DEUTSCHE POLIZEI
* Seminare zu berufs- und gesellschaftspolitischen Themen – aktuell bei den GdP-Landesgeschäftsstellen zu erfragen.
* GdP-Mitgliedsausweis mit Foto im handlichen Scheckkartenformat – fünfsprachig und damit eine Hilfe auch bei Auslandsreisen.
* Info-Broschüren (Vorbereitung auf den Ruhestand, Arbeitshilfen zu Themen wie Mobbing, Konfliktbewältigung, Argumente gegen Rechts u. v. m.)
Ein umfangreiches Leistungspaket steht unseren Mitgliedern in allen Situationen zur Seite.