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Das Leistungspaket der GdP!

Die GdP – unsere Leistungen in der Übersicht

Die GdP – die Gewerkschaft für ihre Mitglieder

Die GdP ist die größte und einflussreichste Gewerkschaft im Polizeibereich. Seit über 50 Jahren setzt sie sich auf allen politischen Ebenen und in der Personalratsarbeit innerhalb der Polizei für die Verbesserung der beruflichen Lage aller Polizeibeschäftigten ein. Die GdP ist nicht nur in den Dienststellen für ihre Kolleginnen und Kollegen da, sondern unterstützt ihre Mitglieder auch bei Großeinsätzen vor Ort.

Und auch die Meinung der GdP ist gefragt – die Gewerkschaft der Polizei ist geschätzter Ansprechpartner unterschiedlichster polizeilicher und politischer Gruppen. Als Stimme der Polizei genießt die GdP in der Öffentlichkeit hohes Ansehe

Einfach stark: Die GdP und ihr Leistungspaket

Die Risiken eines verantwortungsvollen Berufes und unserer modernen, technisierten Umwelt kann niemand allein tragen. Die Gewerkschaft der Polizei bietet ihren Mitgliedern deshalb Leistungen an, die entweder durch den Gewerkschafts-Mitgliedsbeitrag abgegolten sind oder durch besondere Gruppen- bzw. Rahmenverträge zu besonders günstigen Konditionen angeboten werden.

Umfassender Rechtsschutz

Eine GdP-Leistung, die jede Polizistin und jeder Polizist bei Streitfällen aus dem Dienst- bzw. Arbeitsverhältnis benötigt. Bei zivil- und strafrechtlichen Verfahren sowie Verfahren im Öffentlichen Recht gewährt die GdP umfassenden Rechtsschutz. Voraussetzung ist, dass ein dienstlicher Zusammenhang festzustellen ist. Eine Ausnahme gilt für Disziplinarverfahren. Hier wird grundsätzlich Rechtschutz gewährt.
  • Beispiel: Zivilrechtliche Verfahren
Der GdP-Rechtsschutz wird gewährt, wenn z.B. während eines Einsatzes Kolleginnen und Kollegen bei einer Widerstandshandlung verletzt werden. Geklagt wird dann gegen den Verursacher auf Schadensersatz und Schmerzensgeld.
Auch bei einem Wege-Unfall, also Verletzungen bei der Anreise zum Dienst oder der Fahrt in den Feierabend bietet die GdP bei Ersatz-Ansprüchen an den Dienstherrn Rechtsschutz.
  • Beispiel: Öffentliches Recht
Über Beförderungen haben Arbeitnehmer und Dienstherr oft unterschiedliche Ansichten. Meist sind die über die Beförderung entscheidenden Beurteilungen Grund zur Klage. Der GdP-Rechtsschutz hilft, wenn bei einer anstehenden Beförderung eine unklare Konkurrenzsituation eintritt, also der Klagende die eigene Beurteilung für besser hält, als die eines Kollegen, der die Beförderung aber erhalten soll.
  • Beispiel Strafrechtliche Verfahren
Wenn der Dienstherr eine Beamtin oder einen Beamten der Weitergabe von Dienstgeheimnissen oder eines so genannten Verwahrungsbruchs beschuldigt, tritt der GdP-Rechtsschutz ein. Häufig kommt es auch vor, dass Festgenommene oder Beteiligte an einem polizeilichen Einsatz Strafanzeige gegenüber Einsatzkräften stellen: ein Fall für den GdP-Rechtsschutz.
  • Beispiel: Disziplinarverfahren
Niemand ist ohne Fehl und Tadel. Strebt der Dienstherr dann ein Disziplinarverfahren an, so erhalten die Kollegin oder der Kollege Rechtsschutz. Es spielt hier keine Rolle, ob der Vorfall dienstlichen oder außerdienstlichen Charakter hat: schließlich geht es um die berufliche Zukunft.

Diensthaftpflicht-Regressversicherung

Versichert sind alle im aktiven Dienst stehenden Mitglieder. Hundertprozentige Sicherheit gibt es in keinem Beruf; auch bei der Polizei nicht. Jedem Polizeibeschäftigten kann im Dienst ein Missgeschick unterlaufen. Zum Umfang der bestehenden Diensthaftpflicht-Regressversicherung gehört es, die im aktiven Dienst stehenden Mitglieder der GdP vor Rückgriffs- und Haftpflichtansprüchen des Bundes bzw. der Länder aus Schäden, die die versicherten Polizeiangehörigen im Dienst (grob fahrlässig) anrichten, zu schützen. Wichtig zu jedem Schadenfall: Den Personalrat einschalten!

Mit folgenden Versicherungssummen:
  • 10.000.000 € pauschal für Personen- und Sachschäden
  • 100.000 € für Vermögensschäden
  • 50.000 € für Schäden durch Abhandenkommen von Dienstschlüsseln/Codekarten
  • 52.000 € für Schäden an KFZ durch Fahrzeugpflege und Wartungsarbeiten
  • 50.000 € für Schäden durch Abhandenkommen von fiskalischem Eigentum
  • 5.000 € für Schäden durch Abhandenkommen von persönlichen Ausrüstungsgegenständen
  • 5.000 € für Schäden durch Abhandenkommen von sichergestellten/beschlagnahmten Gegenständen
  • 2.000 € für Schäden durch Abhandenkommen von Verwarnungsblöcken

Auch für das berechtigte dienstliche und außerdienstliche Führen und Benutzen sämtlicher vom Dienstherrn zu Dienstzwecken zur Verfügung gestellten Dienstwaffen (Schusswaffen und Reizstoffsprühgeräte sowie sonstige Waffen – Hieb-, Stoß-, Stich- und Schlagwaffen, Elektroschockgeräte/Taser u.a.) gewährt unser Versicherer Versicherungsschutz.

Voraussetzung für diese Leistung ist, dass die dienstlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes/Bundes greifen, der außerdienstliche Bereich umfasst ist und die jeweiligen Voraussetzungen vom GdP-Mitglied erfüllt werden.


Abhandenkommensschäden, die im Zusammenhang mit der Auskleidung beim Ausscheiden aus dem Polizeidienst erkannt werden, sind nicht versichert.

Dienstfahrzeug-Regress-Versicherung

Bei Regressforderungen des Dienstherrn, die sich aus dem Führen von Polizeifahrzeugen, Polizeibooten, Polizeihubschraubern, Polizeihunden und Polizeipferden ergeben.

Mit folgenden Versicherungssummen:
  • 250.000 € für Personenschäden
  • 250.000 € für Sachschäden
  • 150.000 € für Vermögensschäden

In den Landesbezirken Baden-Württemberg, Bayern und Hamburg bestehen gesonderte Verträge.

Unfall-Versicherung – innerhalb oder außerhalb des Dienstes -

Durch die Mitgliedschaft in der Gewerkschaft der Polizei ist jedes Mitglied - unabhängig von anderen Unfallversicherungen - auch gegen Unfall versichert. Der Unfallversicherungsschutz gilt innerhalb und außerhalb des Dienstes weltweit – ab dem 01.01.2010 - mit folgenden Summen:
  • 3.000 € für den Todesfall
  • 4.000 € für den Invaliditätsfall mit Progression 250 % (max. 10.000 €)
  • 9.000 € bei gewaltsamen Tod im Dienst durch eine vorsätzliche Straftat eines Dritten
  • 5.000 € Bergungskosten
  • 5.000 € kosmetische Operationen
  • 500 € Kurkosten / Rehakosten

Für GdP-Mitglieder sowie deren Ehe/Lebenspartner, die einen GdP-Rentenvertrag bei der SIGNAL IDUNA Leben abgeschlossen haben, besteht Unfallversicherungsschutz mit folgenden ab dem 09.03.2017 geltenden Versicherungssummen:
  • 20.000 € bei gewaltsamen Tod im Dienst durch eine vorsätzliche Straftat eines Dritten
  • 7.000 € für den Invaliditätsfall mit Progression 250 % (max. 17.500 €)
  • 5.000 € Bergungskosten
  • 5.000 € kosmetische Operationen
  • 500 € Kurkosten / Rehakosten

Sollten Sie weitere Informationen benötigen oder Rückfragen haben, so steht Ihnen Kollegin Diana Lühr (Organisations- und Servicegesellschaft - OSG) unter der Telefonnummer : 0211 - 7104 - 202 gerne zur Verfügung.

Sterbegeldbeihilfe - beim Tod eines Mitgliedes oder seines Ehepartners -

Trauerfälle kosten Geld. Und zwar nicht wenig Geld. Auch hier steht die GdP ihren Mitgliedern und ihren Ehegatten bei. Mit bis zu 500 € Sterbegeldbeihilfe bei Tod des Mitgliedes selber sowie seines Ehegatten (hier 350,- €). Eine Leistung, die ebenfalls schon im Beitrag enthalten ist.

Weitere Leistungen, die bereits im Mitgliedsbeitrag enthalten sind:

* Zutritt zum Mitgliederbereich im www.gdp.de, dem Internetauftritt der Gewerkschaft der Polizei mit aktuellen Informationen und ausführlichen Hintergründen.
* Das monatliche Mitgliedermagazin DEUTSCHE POLIZEI
* Seminare zu berufs- und gesellschaftspolitischen Themen – aktuell bei den GdP-Landesgeschäftsstellen zu erfragen.
* GdP-Mitgliedsausweis mit Foto im handlichen Scheckkartenformat – fünfsprachig und damit eine Hilfe auch bei Auslandsreisen.
* Info-Broschüren (Vorbereitung auf den Ruhestand, Arbeitshilfen zu Themen wie Mobbing, Konfliktbewältigung, Argumente gegen Rechts u. v. m.)

Ein umfangreiches Leistungspaket steht unseren Mitgliedern in allen Situationen zur Seite.

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