Nachdem sich der ehemalige Innensenator Ahlhaus mit seinem eigenen
Laufbahnverlaufsmodell erfolgreich durchgesetzt hat, erwarten wir jetzt vom Senator
Vahldieck das Anpacken der vielen und drängenden Probleme, die auf der Polizei lasten. mehr
Der Entwurf der neuen Beförderungsrichtlinie sieht für die Statusämter von A7 mD bis A10 gD
Mindestverweilzeiten von jeweils 4 Jahren für die erste Teilnahme an der Beförderungsauswahl vor.
Damit in Verbindung wird auch eine neue Beurteilungsrichtlinie eingeführt werden, die zukünftig 5-stufig in die
Prädikate A (übertrifft die Anforderungen in besonderem Maße) bis E (entspricht nicht den Anforderungen)
unterteilen soll. Die meisten Kollegen (50 %) sollen sich zukünftig im Bereich C wieder finden. In den Bereichen
A und B sollen den einzelnen Organisationseinheiten, so auch der WSP, eigene finanzielle Kontingente zur
Verfügung gestellt werden. Im Bereich C soll es für die Polizei einen Gesamttopf geben.
Das bedeutet, dass eben nicht jeder Kollege nach der 4-jährigen Mindestverweilzeit befördert werden kann und
es daher für die WSP zu erheblichen Verschlechterungen gerade im mittleren Dienst kommen würde. mehr
Gesprächstermine mit der GdP Hamburg sind seitens der Polizeiführung nicht gewünscht. Sieht so ein offener Dialog aus?
Der Polizeipräsident wurde in der Vergangenheit, insbesondere in den vergangenen Tagen stark kritisiert. Herr Jantosch wertet die
aufkommende Kritik gegen sich als Angriff gegen die Polizei. Dass Polizeipräsident und oberste Polizeiführer aber nicht „die Polizei“
sind und in Wahrheit Kritik durch die Polizei geäußert wird, wird hierbei selbstreflexionslos übersehen. mehr
„Jantosch ist ein Diktator“. So berichtete die Mopo in Ihrer heutigen Ausgabe vom 12. August 2010.
In aller Deutlichkeit wird unter anderem auf Missstände in der Führung der Polizei
hingewiesen.
Dass die Stimmung innerhalb der Polizei Hamburg angespannt ist, ist seit längerem bekannt. Wir, die Gewerkschaft der Polizei
Hamburg, haben in den vergangenen Jahren mehrfach darauf hingewiesen. mehr
Der Personalrat der Hamburger Polizei stimmt der überarbeiteten Beförderungsrichtlinie nicht zu, obwohl sich diese endlich an Recht und Gesetz orientiert.
Unter hohem Zeitdruck und mit großem persönlichem Engagement haben die Kolleginnen und Kollegen der ZP eine Beförderungsrichtlinie erarbeitet, die diesmal auch vom Personalamt mitgetragen wird. Diese Richtlinie soll nunmehr endlich die Bundesverwaltungsgerichtsentscheidung aus dem Jahr 2004 und ihre Bestätigung im Beschluss des OVG Hamburg 2010 sowie Art. 33 Abs. 2 GG berücksichtigen. mehr
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat entschieden,
dass sicherungsverwahrte Straftäter frei gelassen werden müssen.
Diese Entscheidung ist ein Hohn für alle bisherigen Opfer und
diejenigen, die es noch werden können.
Wo ist hier der gesellschaftlich übergreifende Aufschrei? Durch
diese Entscheidung wird der Polizei die Verantwortung für die
personalintensive Überwachung dieser Täter zugeschoben. mehr
Im Zuge der Sparmaßnahmen wurde Ende letzten Jahres beschlossen, das WSPR 4 in Cuxhaven aufzulösen. Durch zahlreiche Gespräche und Aktionen hat der GdP-Fachbereich WSP dazu beigetragen, dass die Dienststelle (wenn auch nur als „Stützpunkt des WSPK 1“) erhalten bleiben und für die Kollegen vor Ort eine Perspektive geboten werden kann. mehr
Ggf. letzter Lehrgang nach alten Prüfungsbedingungen!!
Im Herbst 2010 Ausbildung und 2011 mit dem Boot auf das Wasser! (wo und wann auch immer)
Die GdP bietet ab Oktober einen weiteren Lehrgang zum Erwerb der beiden oben genannten amtlichen Führerscheine für Maschinenfahrzeuge an. mehr