Zum Inhalt wechseln

Zf Pausenregelung

Fahnder der Hamburger Polizeikommissariate erfahren die Anerkennung ihrer Tätigkeit.

Ruhepause im arbeitsrechtlichen Sinne nicht möglich

Hamburg.

Fahnder der Hamburger Polizeikommissariate erfahren die Anerkennung ihrer Tätigkeit.

Auf Grund der Auftragslage, der ununterbrochenen Bekämpfung der örtlichen Kriminalitätslage und den sonstigen Aufklärungs- und Unterstützungsaufträgen unterliegen Zivilfahnder an den Polizeikommissariaten einer ständigen Dienst- und Einsatzbereitschaft, die eine Ruhepause im arbeitsrechtlichen Sinne nicht möglich macht.

In einer sehr konstruktiven Diskussion mit dem Polizeipräsidenten, Herrn Kopitzsch und dem stellvertretenden Leiter der DPV, Herrn Rohweder, wurde aus Sicht der GdP in Rücksprache mit vielen Fahndern eine tragfähige Lösung gefunden.


Die ständige Bekämpfung der örtlichen Kriminalitätslage durch die örtlichen Fahndungsgruppen ist durchgehend Dienstzeit!
Der Polizeipräsident, Herr Kopitzsch, bezeichnete dies wörtlich als
"intelligente, kluge und praktikable Lösung, die allgemeine Akzeptanz findet."
Auch Herr Rohweder sagte zu, dass die gefundene Lösung in allen Bereichen der Polizei Hamburg Akzeptanz gefunden hat.

Deutlich ist dabei insgesamt, dass Probleme durch den Eintritt in den Dialog und durch die Führung einer sachlichen und offenen Diskussion mit Betroffenen und Entscheidungsträgern zu lösen sind.
Dies wird auch weiterhin der Weg der GdP sein, denn

GEMEINSCHAFT GEWINNT!

GdP Hamburg, Landesfachbereich der Schutzpolizei
This link is for the Robots and should not be seen.