Zum Inhalt wechseln

Die GdP klärt auf!

Hamburg.

Unter reger Teilnahme fast 100 interessierter KollegInnen konnte die GdP im Rahmen einer Infoveranstaltung zum Thema LVM am 13.02.2008 im Wirtschaftsgebäude der LBP die Probleme des LVM aufzeigen, die von anderen Berufsvertretungen möglicherweise gezielt verschwiegen werden.

Fakten:
  • Gegen die zu langen Verweilzeiten im LVM kämpft aktiv nur die GdP!
  • Die GdP klagt nicht gegen das LVM! (und das geht rechtlich auch nicht!)
  • Wir begrüßen ausdrücklich die Verbesserungen in der Beförderungssituation, haben aber verfassungsrechtliche Bedenken gegen Elemente im System.
  • Und: über 1000 Ernennungen zu PK, PHM und POM stehen unmittelbar bevor und sind nicht gestoppt!
Am gestrigen Abend wurde deutlich gemacht, dass die GdP nicht gegen das LVM klagt. Davon abgesehen, dass dies grundsätzlich nicht möglich ist, wurde darüber aufgeklärt, dass sich die Widersprüche und Anträge zum Verwaltungsgericht bislang nur auf die zu langen Verweilzeiten in der Richtlinie-LVM erstrecken. Dass diese Verweilzeiten zu lang sind, ist ja ganz offensichtlich auch Konsens unter den verschiedenen Gewerkschaften, aber nur die GdP macht etwas dagegen.

Es ist nicht möglich das LVM „abstrakt“ zu beklagen oder dieses als Ganzes zu Fall zu bringen. Die positiven Effekte des LVM, wie sie auch schon aus anderen Hebungsprogrammen wie „P 2000“ bekannt sind, bleiben auf jeden Fall erhalten.

Dass der einzelne Beamte sieben, acht oder sogar neun Jahre auf seine Beförderung warten soll ist nicht nur ungerecht sondern auch verfassungswidrig.
Das noch zu erstellende sog. „Leistungsträgerfindungsverfahren“ wird nur für einige wenige Kollegen eine Verbesserung bringen und die verfassungswidrigen Verweilzeiten nicht „retten“.

Der Landesbezirksvorstand Hamburg, den 14.02.08
This link is for the Robots and should not be seen.