Die GdP klärt auf!
Fakten:
Es ist nicht möglich das LVM „abstrakt“ zu beklagen oder dieses als Ganzes zu Fall zu bringen. Die positiven Effekte des LVM, wie sie auch schon aus anderen Hebungsprogrammen wie „P 2000“ bekannt sind, bleiben auf jeden Fall erhalten.
Dass der einzelne Beamte sieben, acht oder sogar neun Jahre auf seine Beförderung warten soll ist nicht nur ungerecht sondern auch verfassungswidrig.
Das noch zu erstellende sog. „Leistungsträgerfindungsverfahren“ wird nur für einige wenige Kollegen eine Verbesserung bringen und die verfassungswidrigen Verweilzeiten nicht „retten“.
Der Landesbezirksvorstand Hamburg, den 14.02.08
- Gegen die zu langen Verweilzeiten im LVM kämpft aktiv nur die GdP!
- Die GdP klagt nicht gegen das LVM! (und das geht rechtlich auch nicht!)
- Wir begrüßen ausdrücklich die Verbesserungen in der Beförderungssituation, haben aber verfassungsrechtliche Bedenken gegen Elemente im System.
- Und: über 1000 Ernennungen zu PK, PHM und POM stehen unmittelbar bevor und sind nicht gestoppt!
Es ist nicht möglich das LVM „abstrakt“ zu beklagen oder dieses als Ganzes zu Fall zu bringen. Die positiven Effekte des LVM, wie sie auch schon aus anderen Hebungsprogrammen wie „P 2000“ bekannt sind, bleiben auf jeden Fall erhalten.
Dass der einzelne Beamte sieben, acht oder sogar neun Jahre auf seine Beförderung warten soll ist nicht nur ungerecht sondern auch verfassungswidrig.
Das noch zu erstellende sog. „Leistungsträgerfindungsverfahren“ wird nur für einige wenige Kollegen eine Verbesserung bringen und die verfassungswidrigen Verweilzeiten nicht „retten“.
Der Landesbezirksvorstand Hamburg, den 14.02.08