Dienstunfälle – Das geht uns alle an!
Dienstunfälle: Forderung der GdP endlich erfüllt!
Senator Neumann gibt Regelung im Sinne der Betroffenen bekannt!
Die GdP Hamburg hat in enger Abstimmung mit den politisch Verantwortlichen und dem wiederholten Anmahnen einer Entscheidung erreicht, dass zukünftig im Sinne der betroffenen Kolleginnen und Kollegen verfahren wird.
Die Eckpunkte der vorgesehenen Lösungen sehen vor:
• Gutachten im Hinblick auf PTBS (Posttraumatische
Belastungsstörungen) werden zukünftig ausschließlich von den
Spezialisten der Bundeswehr erstellt.
• In anderen Fällen wird ein von der Polizei in Auftrag gegebenes
Drittgutachten erstellt, wenn PÄD- und privat erstellte Gutachten
voneinander abweichen. Das Drittgutachten einer unabhängigen
Institution hat dann für den PÄD bindenden Charakter!
Nähere Informationen sind dem Positionspapier der GdP zu entnehmen
(vom 25.05.2012), das wegen der laufenden Verhandlungen nicht
veröffentlicht wurde, den Handelnden aber bekannt war. Dieses
Positionspapier ist jetzt auf unserer Homepage nachlesbar.
Im Hinblick auf Praxistauglichkeit der zukünftigen Vorgehensweise werden
wir die Entwicklungen auch weiter kritisch begleiten.
Die Eckpunkte der vorgesehenen Lösungen sehen vor:
• Gutachten im Hinblick auf PTBS (Posttraumatische
Belastungsstörungen) werden zukünftig ausschließlich von den
Spezialisten der Bundeswehr erstellt.
• In anderen Fällen wird ein von der Polizei in Auftrag gegebenes
Drittgutachten erstellt, wenn PÄD- und privat erstellte Gutachten
voneinander abweichen. Das Drittgutachten einer unabhängigen
Institution hat dann für den PÄD bindenden Charakter!
Nähere Informationen sind dem Positionspapier der GdP zu entnehmen
(vom 25.05.2012), das wegen der laufenden Verhandlungen nicht
veröffentlicht wurde, den Handelnden aber bekannt war. Dieses
Positionspapier ist jetzt auf unserer Homepage nachlesbar.
Im Hinblick auf Praxistauglichkeit der zukünftigen Vorgehensweise werden
wir die Entwicklungen auch weiter kritisch begleiten.