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Abschnittskommissariate setzen ihre Arbeit fort

Sichere Rechtsgrundlage für Übergangsphase bis zur stadtweiten Einführung geschaffen

Berlin. Von Januar 2014 an erprobte die Polizei Berlin auf zwölf der 37 Berliner Polizeiabschnitte das Abschnittskommissariat (AK). Ende 2015 war die Behördenleitung zu dem Ergebnis gekommen, dass das Abschnittskommissariat stadtweit auf allen Abschnitten eingeführt werden solle. Die hierfür erforderlichen Vorbereitungsmaßnahmen dauern an. Nach wie vor peilt die Behördenleitung eine stadtweite Einführung des AK im Sommer 2016 an. Im Vorfeld muss die Behördenleitung den Gesamtpersonalrat beteiligen, was bislang nicht erfolgt ist.

Da die Dienstvereinbarung für die Abschnittskommissariate in den Probelauf-Abschnitten zum 31.12.2015 auslief, wurde zwischen GPR und Behördenleitung jetzt eine Dienstvereinbarung als sichere Rechtsgrundlage für die zwölf im Probelauf eingerichteten AKs geschlossen. Sie gilt bis zum Inkrafttreten einer Regelung auf allen Berliner Abschnitten, längstens jedoch bis zum 30.06.2016. Bereits aus dieser Fristsetzung ergibt sich die sportliche Zielsetzung der Behördenleitung, das AK bis zum 01.07.2016 stadtweit umsetzen zu wollen.

Die zwölf schon erprobten Abschnittskommissariate können bis zur stadtweiten Einführung in ihrem bisherigen Dienstzeitmodell weiterarbeiten, was den dort tätigen Kolleginnen und Kollegen sehr wichtig war.
So wird der GPR in seinen Gesprächen mit der Behördenleitung über die stadtweite Einführung des AK auch die Frage des Dienstzeitmodells zu einem zentralen Thema machen, um hier die Interessen der Kolleginnen und Kollegen bestmöglich zu vertreten.
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