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Amtsangemessene Alimentation (Besoldung) Beamtinnen und Beamte

Zurzeit gehen wieder Formulare durch die Dienststellen, in denen die Kolleginnen und Kollegen aufgerufen werden, Widerspruch gegen die nicht angemessene Alimentation einzulegen. Es entsteht Unruhe und die Frage: Muss ich etwas tun?

Wer der Empfehlung der Rechtsabteilung der GdP aus dem Jahr 2011/2012 gefolgt ist und bereits zu diesem Zeitpunkt Widerspruch eingelegt hat und vom Dienstherrn im Antwortschreiben bestätigt bekommen hat, dass das Verfahren ruhend gestellt ist und auf die Einrede der Verjährung verzichtet wird, kann sich ruhig anlehnen und dem bunten Treiben zuschauen. Für Kolleginnen und Kollegen, die dies damals vergessen haben und für Neueinsteiger in die Polizei ist es allerdings angeraten, einen solchen Widerspruch auf den Weg zu bringen. Wer die Sache allerdings hat lange schleifen lassen, wird, sofern das Bundesverfassungsgericht positiv entscheidet, nur eine geringere Rückzahlung erhalten, weil die Ansprüche vor dem 01.01.2012 bereits verjährt sein dürften.

Daher fügen wir für die neu in den Dienst eingetretenen Kolleginnen und Kollegen und auch diejenigen, die es bislang verpasst haben, Widerspruch einzulegen, das aktualisierte Muster-Widerspruchsschreiben als Anlage bei.

Im Übrigen sind bereits drei Klagen beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg anhängig. Die durch die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes betriebenen Musterverfahren werden beim Verwaltungsgericht Berlin anhängig gemacht. Bis zu einer Entscheidung wird jedoch noch ein gehöriger Zeitraum vergehen. Wir werden unaufgefordert über den Fort- und Ausgang der Angelegenheit berichten.
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