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Amtsangemessene Alimentation – GdP bittet Finanzsenator um Klärung des Umgangs mit Widersprüchen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

in unserer letzten GdP-Info (25-2018) haben wir Euch über eine Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Finanzen informiert. Dieser folgend plant der Senat die Vereinheitlichung mit Anträgen, Widersprüchen und Klageverfahren zur amtsangemessenen Besoldung und den Verzicht auf Einrede der Verjährung. Grundsätzlich begrüßen wir diesen Entschluss, die veröffentlichten Zeilen aber haben auch große Fragezeichen bei uns hinterlassen. Vor allem geht es um die Formulierung: „In Klageverfahren soll auf die Einrede der Verjährung verzichtet werden. Voraussetzung ist, dass die Verjährung auf einer Ruhendstellung basiert.“ Wir haben den Finanzsenator Matthias Kollatz-Ahnen schriftlich darum gebeten, diese Formulierung in Eurem Interesse zu konkretisieren.

Es spielt für uns durchaus eine entscheidende Rolle, ob von Seiten des Senats nur in Klageverfahren auf die Einrede der Verjährung verzichtet wird, ihr folglich Antrags- oder Widerspruchsverfahren erst in diesen Verfahrensstand bringen müsstet. Zudem ist es relevant, ob der Verzicht auf die Einrede der Verjährung allein bei Verfahren, deren Verjährung auf einer Ruhendstellung basiert, nur bei zum Ruhen gebrachten Verfahren greift oder auch in Verfahren gilt, in denen der Senat erklären, das Verfahren ist ausgesetzt.

Darüber hinaus haben wir nochmal deutlich gemacht, dass eine mögliche Korrektur der jahrelangen Unteralimentation allen Kolleginnen und Kollegen zu Gute kommen sollte und nicht allein nur denjenigen, die Widerspruch eingereicht haben. Es gehört zur Fürsorge des Senats, eine verfassungsgemäße Besoldung für seine Beschäftigten zu zahlen. Wenn das Bundesverfassungsgericht zu dem Schluss kommt, dass dies nicht geschehen ist, gilt das für alle.

Wir werden Euch über die Antwort des Finanzsenators informieren.

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