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Anpassung Kinderkrankentage

GdP kontaktiert Finanzsenator und Innensenatorin zur Anpassung der AV SUrlVO

Am vergangenen Donnerstag hat ein Gesetzesentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium den Bundestag passiert, der eine grundsätzliche Erhöhung der Kinderkrankentage vorsieht und nun noch durch den Bundesrat muss. Darüber hinaus hat Minister Karl Lauterbach eine Entbürokratisierung bei der Beantragung des Kinderkrankengeldes in Aussicht gestellt. Den Äußerungen folgend soll der dafür notwendige Arztbesuch zukünftig erst ab dem vierten Tag zur Pflicht werden. Wir haben mit dem zuständigen Bundesministerium Rücksprache gehalten und diesen Plan bestätigt bekommen. Deshalb haben wir umgehend Finanzsenator Stefan Evers sowie Innensenatorin Iris Spranger kontaktiert und beide um eine entsprechende Anpassung der AV Sonderurlaubsverordnung (AV SUrlVO) gebeten, damit die Verbesserungen auch für den Beamtenbereich gelten.

Nach Ablauf der Sonderregelungen aufgrund der Corona-Pandemie würden ab Jahresbeginn 2024 ´wieder die bisherigen Regelungen für Arbeitnehmer gelten – zehn Tage je Kind und Elternteil. Dies soll nun erhöht werden.

Die angedachten Änderungen im Überblick:
    • Erhöhung auf 15 Kinderkrankentage pro Kind (bis 12 Jahre) und Elternteil
    • Erhöhung auf 30 Kinderkrankentage pro Kind (bis 12 Jahre) für Alleinerziehende
    • Notwendiger Arztbesuch zur Anerkennung zukünftig erst ab dem vierten Tag Pflicht
Das Bundesgesundheitsministerium möchte die Änderungen zeitnah umsetzen, womöglich noch in diesem Jahr, weshalb wir den Senator und die Senatorin gebeten haben, die Entwicklung auf Bundesebene im Blick zu behalten und eine entsprechende inhaltsgleiche Änderung der AV SUrlVO bereits vorzubereiten, damit diese dann auch zeitnah umgesetzt werden kann. Wir haben beiden deutlich gemacht, dass eine dahingehende Ungleichbehandlung in der Kollegenschaft aller Bereiche des öffentlichen Dienstes nicht im Interesse des Landes Berlin sein kann und werden Euch über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden halten.
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